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11. März 2020: Von Guido Frey an Andreas KuNovemberZi

Bezüglich des TSA Waivers konnte ich kein exaktes Requirement online finden. Wenn ich dieses NOTAM richtig lese und es noch aktuell ist, dann ist dies dann erforderlich, wenn der Flieger in "Special Interest" Countries (z. B. Nordkorea) registriert ist oder kein Flugplan und durchgehender ATC Kontakt geplant ist. Nach meiner Interpretation würde also ein EASA-Flieger auf einem Flugplan, mit Kontakt zu ATC und einem funktionierenden und genutzten Transponder, außerhalb von Beschränkungsgebieten keinerlei Waiver benötigen.

Bin allerdings momentan in dem Bereich nur "Schreibtisch-Flieger" ohne aktuelle USA-Erfahrung, weswegen ich mich da auch gerne korrigieren lasse.


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