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Luftrecht und Behörden | Medical Klasse 1 nach Vollenden des 60. Lebensjahres  
11. Juli 2019: Von Bernhard Tenzler 

Wie seht Ihr das? Die Gültigkeit des 1er Medicals beträgt nach Vollenden des 60 Lebensjahres 6 Monate. Wenn der Bewerber nun z.B.6 Monate vor dem Vollenden des 60 Lebensjahres zur Untersuchung geht, wie lange darf das Medical ausgestellt werden?

a) bis zum 60 Geburtstag

b) bis zum 60 Geburtstag + 6 Monate

wer kann aus eigener Erfahrung berichten?

Die entsprechenden Regelung in Med-FCL

MED.A.045 Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung von Tauglichkeitszeugnissen
a) Gültigkeit

(1) Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 sind für einen Zeitraum von 12 Monaten gültig.

(2) Die Gültigkeitsdauer von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse 1 ist auf 6 Monate herabzusetzen, wenn der Lizenzinhaber:
i) ►C3 auf Luftfahrzeugen mit einem Piloten im gewerblichen Luftverkehr zur Beförderung von Fluggästen tätig ist und das 40. Lebensjahr vollendet hat; ◄
ii) das 60. Lebensjahr vollendet hat.

(3) Die Gültigkeitsdauer von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse 2 beträgt:
i) 60 Monate, bis der Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet. Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres;
ii) 24 Monate bei Lizenzinhabern, die zwischen 40 und 50 Jahre alt sind. Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 50. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 51. Lebensjahres; und
iii) 12 Monate bei Lizenzinhabern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.

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12. Juli 2019: Von Lutz D. an Bernhard Tenzler

Die Gültigkeit wird dann erst nach der Vollendung des 60. Lebensjahrs mit einer Gültigkeit für 6 Monate ausgestellt.

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12. Juli 2019: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Bernhard Tenzler

B

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12. Juli 2019: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Bernhard Tenzler

Vor Jahren gab es wegen eines Europa Bürokraten eine "Türschwellenregelung" oder so ähnlich. Das hieß, dass die Gültigkeitsdauer galt, die zum Zeitpunkt der Untersuchung galt. Ein Flieger, der im Alter von 39 Jahren und 364 Tagen zur Untersuchung kam, bekam das Ablaufdatum etwa 45 Jahre eingetragen. Das ist seit einigen Jahren nicht mehr so, was ich logisch finde. Ein 39-jähriger bekommt als Ablaufdatum seinen 42. Geburtstag eingetragen.

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12. Juli 2019: Von Daniel Mayr an Dr. Thomas Kretzschmar

"Das hieß, dass die Gültigkeitsdauer galt, die zum Zeitpunkt der Untersuchung galt. Das ist seit einigen Jahren nicht mehr so, was ich logisch finde."

Wo findet man die Änderung dazu?

Hier jedenfalls nicht:

AMC1 MED.A.045 Validity, revalidation and renewal of medical certificates

The validity period of a medical certificate (including any associated examination or special investigation) is determined by the age of the applicant at the date of the medical examination.

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12. Juli 2019: Von Lutz D. an Daniel Mayr

Das steht wörtlich in MED.045 Absatz 3. Das sticht das AMC.

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12. Juli 2019: Von Ulrich Dr. Werner an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Guten Tag zusammen, Adresse an den letzten Beitrag, gemeint an alle.


Aus ehemaliger Perspektive als medical assessor einer competent authority:
Die VO(EU) 1178/2011 wurde im Dezember 2018 mit der VO(EU) 2019/27 (sic!) aktualisiert. Dazu wurde anschließend im Januar 2019 die „Issue 2“ zu den AMC&GM veröffentlicht.
Die Fristen werden in MED.A.045 a) benannt, unter 1) und 2) für die Klasse 1.
AMC1 MED.A.045 ist in der Issue 2 nicht mehr existent.
Die Gültigkeit des Medical Class 1 endet gemäß MED.A.045 a) 2) am 60,5 Geburtstag.
Das gilt selbst, wenn etwas Anderes auf dem Medical steht (hat mir ein Justitiar gesagt, hat mich selber gewundert) !
Man kann sich das auch logisch ableiten. 40 Jahre alt, Medical class 1 365 Tage Gültigkeit, trotzdem darf ich nach 184 Tagen nicht single hand commercial PAX fliegen.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

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12. Juli 2019: Von Bernhard Tenzler an Ulrich Dr. Werner

verstehe ich das richtig, dass dann das Medicals im diskutierten Fall endend mit Alter 60,5 ausgestellt werden müsste und erst danach halbjâhrige Untersuchungen notwendig sind? Mit welcher Rechtsquelle kann ich den AME aufklären?

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12. Juli 2019: Von Ulrich Dr. Werner an Bernhard Tenzler Bewertung: +1.00 [1]
Genau so sollte das Medical datiert werden. Wenn das Alter bei der Untersuchung 59 Jahre und 7-11 Monate ist, ist das Ablaufdatum 60 Jahre und 6 Monate. Rechtsquelle ist VO(EU) 2019/27, MED.A.045 a) 2) .

Ulrich Werner
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12. Juli 2019: Von Bernhard Tenzler an Ulrich Dr. Werner

und bei 59+4 wäre es dann 60+4, richtig?

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12. Juli 2019: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Bernhard Tenzler

Das Ausstellen der Medicals mit Berechnung der Laufzeiten ist durch den AME garnicht mehr zu beeinflussen. Wir gehen Online in den Server des LBA und der generiert das Medical. Da kann überhaupt nix mehr falsch laufen.

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12. Juli 2019: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Bernhard Tenzler

60+4 in diesem Fall. Maximal 1 Jahr. Über 60 maximal 6 Monate

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12. Juli 2019: Von Bernhard Tenzler an Dr. Thomas Kretzschmar

bei mir ist es aber falsch gelaufen, woran kann das liegen?

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13. Juli 2019: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Bernhard Tenzler

Vielleicht ist der AME einer der wenigen, die noch nicht online mit dem LBA Server arbeiten. Kann ich mir aber kaum vorstellen

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8. August 2019: Von Bernhard Tenzler an Dr. Thomas Kretzschmar

Um das Thema abzuschließen. , möchte ich das Ende des Vorgangs gerne berichten. Ich habe mich in dieser Sache per Email,an L3 gewand und habe innerhalb von 3 Tagen diese Antwort erhalten:

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Prüfung Ihres Falls zeigt, dass Ihre Annahme korrekt ist. Zu unserem Bedauern sind die Ablauffristen auf Ihrem Zeugnis von EMPIC falsch berechnet worden. Nach Rücksprache mit unserer EDV-Abteilung wird dieses Problem, das sich im Rahmen eines Programm-Updates ergeben hat, aktuell bereits behoben.

Gerne senden wir Ihnen ein neues Tauglichkeitszeugnis mit den korrigierten Ablauffristen in den nächsten Tagen postalisch zu.

Wir hoffen Ihnen mit dieser Aussage weitergeholfen zu haben.

Einige Tage später war das neue Medical in der Post. Für mich eine eindeutig positive LBA Erfahrung.

Entäuschend fand ich, dass seitens des AME keine Initiative vorhanden war, sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen.

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