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Ohne Diskussion bitte:
Wo kann ich eine Liste verlaesslicher trusts bekommen und auch eine Auflistung aller requirements. Z.B. Kann ein green card holder ein N - Flugzeug in seinem Namen registrieren (nicht ich)? Flugzeug ist ein Europa stationiert. Vielen Dank & Happy Landings, Guido | ||||||
N-reg kann jeder mit gültigem Visum und Wohnort USA, dafür brauchts nicht mal Greencard.
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N-reg kann jeder mit gültigem Visum und Wohnort USA, dafür brauchts nicht mal Greencard.
Zumindest bis 2004 stimmte dies nicht! Man kriegt nämlich kein alien registration form 1-151 oder 1-551 (a.k.a. Greencard) und das muss man vorlegen. Ein Blick auf das Form 8050-1 genügt.
Auch mit gültigem Visum kann man ohne resident alien status in USA also kein Flugzeug auf sich persönlich registrieren. Ich hatte damals meinen Flieger von 2001 bis 2004 in einer Delaware Corp registriert (non-citizen Corporation, (b) auf dem
8050-1
). Das ist einfacher als ein voller Trust, kostet nur ein paar Dollar und man kann selber Eigentümer der Corp sein. Geht natürlich nur solange der Flieger größtenteils in USA bleibt. Wie gesagt, das galt bis 2004. Vielleicht hat sich ja was geändert.
MfG
Jan Brill
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Das kann ich nicht bestätigen. Ich hatte von 1994 bis 1997 eine N-Reg Maschine in den USA und lediglich ein J-1 (resident alien mit SSN not valid for work, da Visiting Scholar) und es war kein Problem die zu registrieren. Es muss kein
1-151 oder 1-551 vorgelegt werden, ein IAS-66 und die SSN reichten völlig aus.
Ein Teil meiner USA Erfahrung ist ganz einfach: eine erste offizielle Antwort in Amerika ist immer "Not Possible", wenn man dann im besten amerikanischen Stil " I want" nachschiebt, dann wird einem geholfen und möglich gemacht. Die Unterschiede zwischen guideline, rule und law sind dort viel diffiziler als in Europa. Deutsche Paragraphenhurerei ruled am Ende doch nur in Deutschland und vielleicht bald im noch unbesetzten Rest der EU.
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Hallo Guido, Liste habe ich keine. Aber dieser Trust ist sehr bekannt : https://www.agcorp.com/default.cfm. Er hat viele Fieger unter seinen Fitichen und macht nach meiner Erfahrung saubere Arbeit. Und Conny Woods kennt Deutschland, da er selber hier stationiert war. Nur mal so als Tipp.... | ||||||
N-Reg NUR als US-citizen. Alles andere wird gemacht, ist aber nicht legal!!
Der Flieger muss zu min 75% in Hand von US-citizens sein!!!
Trust geht natürlich auch!
Habe glücklicherweise seinerzeit einen 1/4 Anzeil an einem passenden Flieger am "Heimatplatz" finden können. War 2007-10 dort
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Meine Erfahrung in usa war wie oben angeführt:
Es gibt eigentlich ganz klare Regeln, aber vieles wird trotzdem anders gemacht.
Da war ein Japaner mit eigener 2-Mot. Die karre war auf ihn zufelassen. Das ist schlicht und einfach nicht legal. Hat aber erst mal keinen Interessiert. Er wollte sich aber um die Citzenship kümmern. Lebt schon lange dort und fliegt für eine der grossen US-Airlines.
Thema TSA-Fingerabdrücke... Es steht klipp und klar, wie es sein soll, beschrieben...
Ist man US-Bürger, kann ja nicht viel paasieren - sie können dich ja schlecht rausschmeissen...
Als Ausländer mit Arbeitsvisum war ich da aber recht bedacht darauf, alles schön "by the book" (auch ein bisschen typisch deutsch) zu machen, damit mich der Immigration-Office immer wieder rein lässt.
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N-Reg NUR als US-citizen. Genau das ist eine Falschinformation.
An aircraft is eligible for U.S. Registration if it is not registered in another country and it is owned by:
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Flugzeug ist in Basel stationiert, also ausserhalb der USA.
Darauf bezog sich die Frage.
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Die kompetentesten Antworten auf Ihre Fragen müssten Sie - kaum zu glauben - direkt vom LBA in Braunschweig erhalten. Seit Jahrzehnten stehen vor deren Nasen bzw. Fenstern massenhaft Caymänner herum. Glauben sie, da hätte noch nie einer von den Unterlingen seinen Oberling gefragt, was es damit für eine Bewandtnis hat und ob das auch so richtig LBAlich in Ordnung geht.
Zu fürchten ist nämlich, dass diese Flieger die Caymans nicht allzu häufig vor die Düse bekommen. Mich hat ohnehin gewundert, warum Jan Brill für seine Cayenne nicht auch das caymanische Steuersparmodell gewählt hat, denn wenn man die Zurechtbiegung gängiger Regeln und Prinzipien so ungeniert direkt vor den Pranken des Braunschweiger Löwen vorführen darf ... Oder ist Volkswagen vor dem Gesetze einfach etwas gleicher als Jan Normalverbraucher? | ||||||
Hmm, ist es möglich, dass es 2008 anders war???
Wohnort USA ist aber dann für die EU-Stationierung eher ungeeignet.
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viele Grüße
Jan
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herr suttr, seien sie froh, daß als die finanzkriese anfing, die nato in afghanistan war...sonst wäre die schweiz heute EU und natomember...zwangsweise... und hätte eine bankenaufsicht...
mfg ingo fuhrmeister | ||||||
Ich habe mich auch letztens am GAT in München gefragt, warum eines der 'deutschesten' Unternehmen seine Jets auf den Caymans registrieren muss!
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Seien wir froh! Ich bin schon gespannt, mit welchen Argumenten man unsere N-registrierten Flugzeuge aus dem EU-Raum verbannen möchte, so lange die mächtigen Großkonzerne mit VP-Kennzeichen herumgurken. WIR haben keine Lobby, die dafür kämpft - die aber schon!
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'deutschesten' - verwenden Sie den Superlativ, weil der Chef ein Österreicher ist?
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Der Ösis grösste Leistung: alle Welt glaubt, Beethoven wäre Österreicher und Hitler Deutscher gewesen ...
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Und sonst alles okay? ;-)
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Kann schon verstehen, wenn so nahe bei Mödling Pelle's Uraltkalauer keine ungetrübte Begeisterung weckt.
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Ich lebe ja nicht in der Vergangenheit, aber wenn ich nicht irre hat der Aufstieg Adis nicht gerade in Österreich stattgefunden. Damit ist das Thema für mich auch schon erledigt, Falco war unstrittig Österreicher. Zwar nur Wiener, aber trotzdem.
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