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27. Dezember 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Chris _____

Das eigene Flugzeug oder ein gechartertes?

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27. Dezember 2021: Von Chris _____ an Mich.ael Brün.ing
Meins :-)
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27. Dezember 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Chris _____

Die direkten Betriebskosten sollten kein Problem sein, für den Rest wird's spannend...

Viel Glück! Ich drücke die Daumen!

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27. Dezember 2021: Von Chris _____ an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +2.00 [2]

Danke. Beim Auto darf man ja auch die tatsächlichen Gesamtkosten inklusive Abschreibung absetzen, natürlich bezogen auf die beruflich verursachte Kilometerzahl. Also wird das der Ansatz werden, bezogen auf die beruflich verursachten Flugstunden. Man wird sehen.

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28. Dezember 2021: Von Wolff E. an Chris _____
Meines Wissens wird beim Privat-PKW eine Kilometerpauschale für Geschäftszwecke angerechnet. Ist der PKW im Betriebsvermögen aktiviert, kann man tatsächliche Kosten geltend machen bzw die MwSt ziehen. Gilt für mein Verständnis auch für ein Flugzeug, das im Privatbesitz ist und ab und an geschäftlich genutzt wird. Ggf kann man dem Finanzamt den Charterpreis von kommerziellen Anbietern beilegen und auf dieser Basis die Flugzeiten abbrechen. Ggf Trockencharterpreise angeben, dann kann man vermutlich Sprit auch netto rechnen und bekommt die MwSt wieder ähnlich wie bei einem Leihwagen...
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28. Dezember 2021: Von Chris _____ an Wolff E.
Man kann auch beim Privat-PKW eine höhere Kilometerpauschale ansetzen, muss diese aber dann vorrechnen. Habe ich jahrelang gemacht.
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28. Dezember 2021: Von Chris _____ an Wolff E.
... genauso plane ich das beim Flugzeug: gesamte tatsächliche Kosten vorrechnen, daraus einen Stundensatz errechnen. MWSt. kriegt man als Privatperson wohl in keinem Fall zurück.
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