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18. Dezember 2020: Von Albrecht Sieber an Achim H.

"In BaWü dürfen Flugschulen explizit weiter operieren."

Wo steht das?

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18. Dezember 2020: Von T. Magin an Albrecht Sieber
2. Flugausbildung, BWLV-ATO:
Auch Flüge im Doppelsitzer sowie Ausbildungsflüge sind demnach zulässig. Dabei ist ein Mund- Nasen- Schutz zu tragen. Dies gilt zwingend für die praktische Flugausbildung, vergleiche § 3 Abs.1 Nummer 5 CorVO:
Somit bleibt auch die BWLV-ATO weiterhin im Betrieb, allerdings unter Berücksichtigung obiger Maßgaben zur Personenzahl. Windenstartausbildung ist daher bis auf Weiteres nicht mehr möglich, da hierbei ein Personaleinsatz erforderlich ist, welcher den Personenbeschränkungen wohl nicht genügt.
Die bekannten Regelungen für den BWLV-ATO-Ausbildungsbetrieb gelten weiter. Die praktische Flugausbildung findet grundsätzlich unter Einhaltung des jeweils vom Ausbildungsbetrieb erstellten Hygienekonzeptes statt.
Theoretischer Flugschulunterricht ist als Präsenz-Unterrichtet nicht (mehr) zulässig.
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