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31. Juli 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik

Der Vorstand der AOPA Austria teilt mit:

Der 1. Vizepräsident, Herr Friedrich Buza, hat am 30.07.2020 seinen Rücktritt als Vorstand mit 31.07.2020 angeboten.

In einer kurzfristig einberufenen Vorstandssitzung am Abend des 30.07.2020 hat die Mehrheit des Vorstandes diesen Rücktritt angenommen und

Herrn Dipl. Ing. Walther Hartl mit Wirksamkeit ab 01.08.2020 als Nachfolger in den Vorstand der AOPA Austria kooptiert.

Wir wünschen Hrn. Friedrich Buza alles Gute auf seinem weiteren Lebensweg und
Hrn. Walther Hartl viel Erfolg bei seiner neuen Tätigkeit!

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31. Juli 2020: Von Sven Walter an Herbert SNKF Licenik Bewertung: +5.00 [5]

Und, was waren die Gründe? Möchte man ja schon erfahren, ist schließlich ein GA-Forum hier, keine PR-Pressestelle ;-).

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und eine frage drängt sich mir auf: muß man austrianer sein, um bei der aopa-a als oberstes leithuhn gewählt zu werden oder genügt schon eine grenzwertige staastbürgerschaft?

mfg

ingo fuhrmeister

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1. August 2020: Von Flieger Max Loitfelder an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

Welche hättest Du denn anzubieten? Sealand gilt nicht mangels Airport, nur Heli.

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schaugn o...den herr max flieger....also - ich habe die ägyptische staatsbürgerschaft beantragt - dann könnte ich diese anbieten, jedoch dann als ehemaliger deutscher in AT ansassig...ich seh schon...das wird ein babilonisch-bayrisch-österreichisches sprachgewirr werden....

schönes heißes wochenende noch...

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28. August 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik

BREAKING NEWS:

Ungarn schliesst ab 1. Sept. 2020 seine Grenzen.

Da im Osten Österreichs ansässige Piloten gern zu unseren südöstlichen Nachbarn fliegen, eine ziemlich betrübliche Nachricht:

https://orf.at/#/stories/3179212/

Edit / Nachtrag: https://orf.at/stories/3179213/

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28. August 2020: Von T. Magin an Herbert SNKF Licenik

Danke fuer die Info, hatte ich mir doch fuer September die Strecke Mannheim - Graz - Budapest vorgenommen ...

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31. August 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik Bewertung: +3.00 [3]

Deutsches BZF 2 in Österreich

Nach einer Anfrage bei den zuständigen Stellen freuen wir uns mitteilen zu können, dass sowohl lt. AustroControl als auch lt. der letztlich zuständigen Fernmeldebehörde das deutsche BZF 2 in Österreich anerkannt wird.

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17. September 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik Bewertung: +1.00 [1]

Handeintrag eines deutschen FI in eine österreichische Lizenz

Nach der Anfrage eines Mitgliedes konnten wir eine Bestätigung der AustroControl bekommen, dass ein deutscher FI die Bestätigung eines PPL(A)-Übungsfluges eines deutschen Staatsbürgers per Handeintrag in eine österreichische Lizenz vornehmen darf.

Allerdings muss dem Formular, das an die AustroControl zu senden ist, eine Kopie der Lizenz des FI beigelegt werden, damit die Behörde das FI-Endorsement im Bedarfsfall überprüfen kann.

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17. September 2020: Von Alfred Obermeier an Herbert SNKF Licenik

Danke für die Information, vielleicht gibt's noch eine verbindliche Quelle in den EASA Documents. Nach meinem Verständnis trägt kein ausländischer FI, hier DE.FCL.xxx in eine Drittstaaten Lizenz, hier OE.FCL.xxx ein.
Der deutsche FI darf die Auffrischungsschulung durchführen, ins Flugbuch eintragen, die Lizenz wird dann von der Behörde des Lizenzen ausstellenden Staates neu ausgestellt.

ME gilt unverändert das "Examiner Differences Document" Version 2020/Q3

Vielleicht gibt's eine Änderung, die an mir vorbei gelaufen ist.

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17. September 2020: Von Achim H. an Alfred Obermeier Bewertung: +1.00 [1]

Was an Eintragungen in eine österreichische Lizenz erlaubt ist, legt Österreich fest. Das examiner differences document ist nur eine unverbindliche Übersicht der EASA. Es zählt also die Auskunft von Austrocontrol.

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17. September 2020: Von Alfred Obermeier an Achim H.

Achim, ja, das ist bekannt.
Vom Ersteller liest es sich so, als wäre es auf Zuruf möglich, das mag ich nicht glauben.

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17. September 2020: Von Peter Bösch an Alfred Obermeier

Hallo Alfred,

meine AT-Lizenz wurde 2017 und 2019 durch einen DE-FI durch Handeintrag in der Lizenz verlängert (ohne Neuausstellung). Funktioniert also, kann ich bestätigen. Kopien von Verlängerungsantrag / Übungsflug-Protokoll, von der mit Handeintrag verlängerten Lizenz, des Medical und der Lizenz des FI habe ich anschließend an die AustroControl geschickt.

VG Peter

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17. September 2020: Von Achim H. an Alfred Obermeier Bewertung: +3.00 [3]

https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ac/data/dokumente/ZPA_LFA_LSA_001_DE_2016-12-15_1512752.pdf

4 Beschreibung/Regelung

4.1 Zulässigkeit von Handeinträgen

4.1.1 Berechtigte Prüfer/Lehrer Alle Personen, die Inhaber einer gemäß den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellten Prüfer-Urkunde sind, dürfen in von der Austro Control GmbH gemäß den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellten Lizenzen Handeinträge im Sinne von FCL.1030 (b) (2) vornehmen. Im Falle eine Verlängerung einer Klassenberechtigung SEP bzw. TMG, dürfen in von der Austro Control GmbH gemäß den Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 ausgestellte Lizenzen Handeinträge im Sinne von FCL.945 auch durch Inhaber einer Fluglehrerberechtigung (FI) und/oder Lehrberechtigung für Klassenberechtigungen (CRI) vorgenommen werden.

...

4.2.6 Übermittlung der Dokumentation

...

Sofern die Befähigungsüberprüfung von einem Prüfer, welcher der Aufsicht einer Behörde eines anderen Mitgliedsstaates unterliegt, durchgeführt wurde, ist eine Kopie von dessen Prüferberechtigung beizufügen.

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17. September 2020: Von Alfred Obermeier an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Danke Achim für die Nachhilfe, sogar mit Link zur Quelle, irgendwie habe ich diese Änderung verpasst.
Sehr freundlich von Dir.

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3. November 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik

Zur österreichischen COVID19 - Schutzmaßnahmenverordnung (schönes Wort, die Abkürzung ist noch schöner: SchuMaV. Auch als Lockdown light oder Lockdown 2 bekannt), die vom 03.11. bis zum 30.11.2020 in Kraft ist, haben wir nach Abstimmung mit unserem Kontaktmann im Ministerium und einem Rechtsanwalt folgende, die GA betreffende Zusammenfassung erstellt:

https://www.aopa.at/?p=103426

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3. November 2020: Von ch ess an Herbert SNKF Licenik

resolved

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16. November 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik

In Österreich gibt es vom 17.11. bis zum 06.12.2020 einen harten Lockdown. Die entsprechende Notmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums groundet leider auch die gesamte GA in besagtem Zeitraum:

https://www.aopa.at/?p=103443

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16. November 2020: Von Daniel Mayr an Herbert SNKF Licenik

Nicht ganz. Gem. §1 (1) 4 sind Ausbildungszwecke ein Grund, den privaten Wohnbereich zu verlassen.


D.h. Schulflüge auf Flughäfen sind sehr wohl möglich.

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16. November 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Daniel Mayr

Bei buchstabengetreuer Auslegung der aktuellen Verordnung nach ja.

Aber unter Zusatzinformation aus dem BMK / Krisenstab steht u.a.:

...Zur weiteren Klarstellung soll ggst. § 9 Abs. 5 der Vollständigkeit halber auch um Flughäfen ergänzt werden...

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16. November 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Daniel Mayr

Nach vielen Diskussionen und Rückfragen zum Thema Notmaßnahmenverordnung in Österreich haben wir ein Update auf unserer Homepage veröffentlicht:

https://www.aopa.at/?p=103443

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16. November 2020: Von Tim Harris an Herbert SNKF Licenik

Wiener Neustadt LOAN ist weiterhin geöffnet, siehe auch NOTAMs A3276 bis A3276.

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17. November 2020: Von Erik N. an Herbert SNKF Licenik Bewertung: +2.00 [2]

Unschön und realitätsfremd.

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27. November 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik

Hier ein Update zur Novelle der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung für Österreich vom 27.11.2020:

https://www.aopa.at/?p=103443

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4. Dezember 2020: Von Herbert SNKF Licenik an Herbert SNKF Licenik Bewertung: +1.00 [1]

Heureka! Der GA-Lockdown in Österreich ist mit 07.12.2020 vorbei:

https://www.aopa.at/?p=103456

Übrig bleibt ein Lockdown light mit nächtlicher Ausgangssperre bis Weihnachten.
Aber das werden wir auch noch aussitzen.

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