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16. Mai 2020: Von Chris _____ an Tobias Schnell

Tobias, aus meiner Sicht ist ein (mehr oder weniger beliebiger) Mitschnitt von ATC durch einen Privatpiloten mit nachfolgender Veröffentlichung auf Youtube eine wesentlich kleinere Dimension von "Privat"-sphärenverletzung als die systematische Aufzeichnung aller Flugbewegungen mitsamt Veröffentlichung, Suchfunktion und Vorhaltung für alle Ewigkeit von FR24.

Dennoch: ersteres ist hier nicht rechtens, das zweite dagegen schon. Macht wenig Sinn, ist aber so.

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16. Mai 2020: Von Tobias Schnell an Chris _____

Du kennst liveatc.net?

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16. Mai 2020: Von Chris _____ an Tobias Schnell

Die Controller sind hier in ihrem JOB und in den USA (früher hier auch) Beamte, d.h. ihre Arbeit ist von der Natur her öffentlich.

Privatpiloten sind in ihrem PRIVATleben.

Aus meiner Sicht ist das was fundamental Verschiedenes.

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16. Mai 2020: Von Tobias Schnell an Chris _____

Es geht doch nicht (nur) um die Controller, sondern auch um die Piloten. Auch die privaten, wenn Du diese Unterscheidung treffen magst.

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16. Mai 2020: Von Chris _____ an Tobias Schnell

Tatsächlich ist das für mich ein Unterschied.

Und ich streite ja nicht ab, dass das Mitschneiden von Privatpiloten grundsätzlich etwas ist, das diese vielleicht nicht mögen. Es ist hier nicht legal (selbst bei Einverständnis des Piloten nicht, da müssten beide Seiten zustimmen).

Allerdings sehe ich die systematiche Erfassung von kompletten Flügen als eine viel größere Dimension der Grundrechtsverletzung - und da haben wir faktisch ein Opt-Out, nicht Opt-In.

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16. Mai 2020: Von Sven Walter an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Gesetzgeberisch hier zu trennen ist aber gar nicht so schwer. Aufzeichnung der eigenen Funk halte, unproblematisch. Mitführen bei den anderen ohne Aufzeichnung, erlauben. Dazwischen quatschen und systematisch erfassen, hoher Sanktionsrahmen.

Gute Debatte übrigens!

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