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Nein. Weil wir hier ja nicht ganz entre nous sind, werde ich den Ausgang hier auch nicht veröffentlichen.
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werde ich den Ausgang hier auch nicht veröffentlichen. Alexander, jetzt entäuscht Du uns aber. DU eröffnest hier einen Thread und beklagst Dich verbal über Schäden an Deinem Eigentum DU schreibst 8 mal in diesem Thread 33 Beiträge umfasst der Thread insgesamt mit teils konstuktiven Ansätzen und nu' stellen wir fest, wir sind hier nicht unter uns? Ja war's denn vorher anders? | |||||||||||
Ein Vergleich mit Schweigegelübde?
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Persönlich/juristisch: in der Netzöffentlichkeit suche nach plausiblen Hypothesen. Roß und Reiter nenne ich hier aber nicht, die Personen gehen niemanden etwas an. Physikalisch: es scheint, als könnte so ein Schaden eher nicht durch schnelle Körper mit hoher kinetischer Energie entstehen, sondern sehr gut auch durch langsames Reißen ohne wesentliche kinetische Energie Organisatorisch: es wird ein Schlüsselbuch geben. | |||||||||||
Und ewig grüßt das Murmeltier. Langsam erbricht es mich an - aber immerhin ist jetzt der Hergang klar. Kann man eigentlich etwas für Überführung (incl. Rückfahrt geht jedesmal ein Tag drauf) sowie Nutzungsausfall während der Reparaturzeit ansetzen? | |||||||||||
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Attachments: 3
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Kann man eigentlich etwas für Überführung (incl. Rückfahrt geht jedesmal ein Tag drauf) sowie Nutzungsausfall während der Reparaturzeit ansetzen? Wie zuvor durchgekaut hängt das ganz von der Ausgestaltung Deines Hallen-Mietvertrages und Deiner Versicherung ab. Ich habe gerade aus Interesse in meine Allianz AMU nachgeschaut und folgende Stellen gefunden: 3.1 Transport des Luftfahrzeuges Jedoch steht weiter hinten bei Ausschlüssen: 4.2.6 die am Heimatflughafen des versicherten Luftfahrzeuges entstehen. | |||||||||||
Als mein Motorrad in der Reparatur war (100% Schuld bei der Gegenseite), habe ich für jeden Tag Nutzungsausfall 50€ bekommen, da dies die Kosten für ein ähnliches Mietfahrzeug wären. Analog übertragen könnte man hier sicherlich das typische Nutzungsszenario ansetzen. Wobei du dann im Falle eines Charters wohl nur den Trockencharter ersetzt bekämst, Sprit musst du immer selbst zahlen. Ohne Zustimmung der gegenerischen Versicherung geht das wohl aber kaum.
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Das hat nicht unbedingt etwas mit dem Hallen-Mietvertrag zu tun, da kann viel drin stehen. Man muß als Mieter nicht damit rechnen, daß sich das Hallentor bei Windlast um 70-100cm nach innen einbiegt. | |||||||||||
Das stimmt... bietet hinreichend Grund für eine zivilrechtliche Auseinandersetzung... aber vielleicht trifft Ihr Euch irgendwo in der Mitte... zumindest ist es wünschenswert. | |||||||||||
Bei einer ähnlich-gelagerten Frage rund um ein Segelboot wurde ich belehrt: Wenn es sich um einen Freizeit-/Hobbygegenstand handelt, dann besteht keine Pflicht den hypothetischen Nutzungsausfall monetär auszugleichen. Genannte Ausnahme: Es entfällt wg (kurzfristiger) Verhinderung ein (nachweislich) geplanter Urlaub. Im gegenständlichen Fall waren es 6 Monate ohne Boot und es gab NIX aus den Reparaturkosten (im fünfstelligen Bereich). Auto/Motorrad werden eher als Nutzgegenstände angesehen und dann gibt es was ;-) | |||||||||||
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