Mit etwas mehr Ruhe nun ein Dilemma, was mich wirklich bewegt hat, und wo Lutz und Alexis m.E. in der richtigen Sichtweise übereinstimmen:
Lutz und Alexis machen es an Folter und Todesstrafe fest: Um dem OT-Verdacht zu entgehen, mache ich es mal am Abschuss von Flugzeugen fest: Nach ganz kurzem Googlen waren das elementare Themen im April 2014 und August 2012, ob und unter welchen Bedingungen und nach welche Zustimmungen (des Bundestages?) man ein Squawk-7500-Flugzeug abschießen darf. Unser Land hat alle Parteien, den Bundestag und das Verfassungsgericht bemüht, um über diese hypothetische Frage zu diskutieren, ob ein Kampfjetpilot ein Flugzeug abschiessen darf.
M.E. hat unser Land 1-100 wichtigere Probleme, die der Entscheidung harren. Wichtig ist die Hoffnung, dass in dem Jet ein Pilot sitzt, der die Lage einschätzen kann. Der genügend Mut besitzt (tausendmal mehr, als gegen Nazis oder Pegida sich in den Anstandschor einzugliedern - ich sehe da erhebliche Unterschiede, aber das ist ein anderes Thema), eine eigene Entscheidung zu treffen, die hoffentlich die richtige ist, und für die er sich vor Gericht verantworten wird. Nicht zu schiessen, obwohl der Befehl dazu kommt, oder zu schiessen, obwohl er nur abdrängen soll.
Das Wichtige, um dem Piloten (oder Daschner, oder Snowden, oder wem auch immer) Gerechtigkeit danach zukommen zu lassen, sind neben den Paragraphen zur individuellen Entscheidungsnotstands-Situation die der Gerichtsbarkeit nachgeordneten Linien, insbesondere das Gnadenrecht des Bundespräsidenten. Was bedeutet, dass der Bundespräsident diesem Amt auch gewachsen sein muss (was Angela Merkel in der Vergangenheit nicht unbedingt bewusst war, und m.E. das letzte Verdienst der FDP war, hier Minimalqualitäten einzufordern).
Wenn dieses System funktioniert, können wir unsere Werte auch in klare Gesetze schreiben und brauchen nicht über die Ausnahmen zu diskutieren.