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24. Juli 2014: Von Hubert Eckl an Roland Schmidt
Das mache ich normalerweise immer. Aber bei dem Makler was das nie Thema. Hatte immer im Februar meinen Schein fürs Bordbuch bekommen und die Rechnung bezahlt. Habe das nie in Erwägung gezogen.. Aber nächstes Jahr...

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24. Juli 2014: Von Christian R. an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]
Wenn keine Rechnung vorliegt hat der Versicherungsnehmer jedoch u.U. eine Mitwirkungspflicht zur Erhaltung und Einhaltung des geschlossenen Vertrages. So etwas kann, muss aber nicht vor Gericht gewertet werden. Im Zweifelsfalle also nicht zwingend daran glauben "wird schon so passen...", sondern gezielt nachfragen, dieses naturgemäß nachweislich. Da eine Rechnung hier zum Vertrag gehört, könnte man Nichterfüllung unterstellen, steht jedoch auf etwas wackligen Beinen...
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