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17. August 2012: Von Frank Naumann an Flo Re
...die Verkehrsrechtsschutzversicherung meiner "Hausversicherung" bezieht sich explizit nur auf Landfahrzeuge.

Ein triftiger Grund, die Versicherung zu wechseln. Die Uniqa schließt motorgetriebene Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge ein.
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17. August 2012: Von Sebastian Willing an Frank Naumann
...d.h. für Folgen eines Triebwerksausfalls greift die Versicherung nicht? Schließlich war das "Fahrzeug" nicht mehr "motorbetrieben". :-)
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17. August 2012: Von joy ride an Sebastian Willing
ist mir nicht bekannt, dass versicherungen sich drücken könnten, wenn beim auto der motor gerade aus ist. im gegenteil, über normale parkversicherung gilt hier sogar eine nachhalteversicherung über nicht zugelassene zeiten hinaus ...
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17. August 2012: Von Frank Naumann an Sebastian Willing
Wenn man als Folge eines TW-Ausfalls die Bonner Platzrunde etwas abkürzt, wird wohl selbst Herr Nüse ein Einsehen haben, sodaß wir die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung nicht mit dieser kniffligen Fangfrage konfrontieren müssen ;-)
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