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11. November 2011: Von Max Sutter an 
Jetzt momang. Die Schweiz kennt zwar keine Züp, aber ein ordentliches polizeiliches Führungszeugnis musste man immer schon mitbringen, wenn man einen Lernflugausweis beantragte. Da dürften doch solche für Dritte tödliche Mutproben zumindest über eine definierte gesetzliche Frist festgehalten sein

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