Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

28. Juni 2019: Von Rolf _PA46 an Philipp Tiemann

Ich hab mir das nochmals angesehen. Die Jepp Charts entsprechen den IT AIP Charts. Auch auf den Charts der Italiener ist der ENAC / AOC Vermerk nur auf dem LOC DME Chart und nicht auf dem VOR Chart abgedruckt.

Das AIP hatte ich so interpretiert, dass der VOR Approach bei Tag für jedermann möglich ist, nachts aber die ENAC / AOC Erlaubnis erfordert. Ich schicke eine mail an ATS in Bozen und frag die um eine Aussage.

Bewerten Antworten
29. Juni 2019: Von Rolf _PA46 an Rolf _PA46

...also, nach längerem email Verkehr hier die finale Antwort aus Bozen:

I can confirm that the VOR a procedure can only be performed during daylight.

The specification of the unneeded ENAC authorization is mentioned only to distinguish “VOR a” from “instrument guided Cloud breaking procedure”, for which the authorization is required

Best regards

Das würde ich frei als VOR ok auch ohne ENAC / AOC lesen.

Bewerten Antworten
29. Juni 2019: Von Philipp Tiemann an Rolf _PA46

Nein, denn er hat damit ja nur bestätigt, dass der VOR Approach ohne ENAC-Genehmigung geflogen werden darf, was ja ohnehin unstrittig war. Es ging dir wohl darum, ob er auch von Privaten, und nicht nur von AOC-Holdern geflogen darf. Es steht in AD, Abschnitt 22, klar drin, dass das nicht der Fall ist. Und darauf ist er nicht weiter eingegangen.

Bewerten Antworten
30. Juni 2019: Von Rolf _PA46 an Philipp Tiemann

wahrscheinlich hast Du Recht - einen Versuch war es wert.

Bewerten Antworten

4 Beiträge
Seite 1 von 1




Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur normalen Ansicht wechseln
Seitenanfang