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26. Juli 2012: Von Wolfgang Lamminger an 

Hmmm, da lese ich ... § 8 3. DV LuftBO

"aktuellen und entsprechend der Betriebsart geeigneten Karten für die geplante Flugstrecke und mögliche Ausweichstrecken"

Von einer Verpflichtung, VFR-Flugplatzkarten dabei zu haben, lese ich nichts, unter Umständen gibt es die gar nicht.

Natürlich ist's vor Gericht wie auf hoher See, und im Zweifel ist es natürlich besser, die entsprechenden VFR-Flugplatzkarten (aktuell!) dabei zu haben.

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26. Juli 2012: Von  an Wolfgang Lamminger

"aktuellen und entsprechend der Betriebsart geeigneten Karten für die geplante Flugstrecke und mögliche Ausweichstrecken"


Wie gesagt: Machen Sie dem nicht selbst fliegenden Richter (oder vorher dem "Luftpolizisten"), dass VFR-Anflugkarten nicht zu den für die Betriebsart VFR geeigneten Karten gehören und trotz des gut publizierten Bonner Platzrundenwahns verzichtbar sind, und Sie haben gewonnen. Argumentieren Sie, dass Sie bei Flugstundenkosten von 250 Euro pro Stunde zwar einen FTK für 19 Euro kaufen konnten, aber kein Jeppesen Manual für 150. Und lassen Sie uns wissen, wie's ausgeht.
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26. Juli 2012: Von Achim H. an 
Als Anfänger ist es wichtig, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Ich habe z.B. niemals für eine Flugreise im Voraus eine Unterkunft gebucht, die nicht stornierbar ist. Hat man erst einmal bezahlt, beeinflusst das die Go/No-Go Entscheidung enorm. Vorher checken, dass genügend Zimmer in der gewünschten Kategorie verfügbar sind und dann direkt nach der Landung über Expedia etc. vom Handy aus buchen.

PS: Meine beiden letzten Frankreichtouren gingen alle nach Polen! Man muss flexibel sein.
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26. Juli 2012: Von Markus Vogt an Achim H.
Genau! Der letzte Ausflug zu den Kanalinseln endete auf Rügen ;-)
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