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Was ich nicht verstehe, wie ist das in anderen EU Mitgliedstaaten? Welche haben eine ähnliche ZÜP für Privatpiloten? Gibt es bereits Beschwerden bei der EASA, weil in der EU Einheitlichkeit sein sollte? Wer kann dazu sachdienliches hier schreiben? | ||||||
Jeder Mitgliedsstaat hat selbst die Verantwortung für die Terrorabwehr in der Luftfahrt. In so fern ist das keiner der Bereiche die europaweit harmonisiert sind und Beschwerden, dass das nicht so ist, würden ohnehin ins Leere laufen. In Deutschland gibt es zwei Besonderheiten: 1. Auf Grund unseres sehr strikten Datenschutzes auch für Behörden darf das LBA bei Erteilung einer Lizenz nicht von sich aus einfach beim BND anfragen, ob ein Bewerber z.B. unter Terrorverdacht besteht. Wir als Bürger müssen - eben mit der Beantragung der ZÜP - den Behörden explizit die Erlaubnis geben, solche Daten untereinander austauschen zu dürfen. Dies ist oft verkannt, aber eigentlich eine sehr große Errungenschaft. 2. Weil es deutsche Behörden wie so oft übertreiben, wird das mögliche Gefährdungspotential viel zu weit gesehen. Schon ein Steuerstrafverfahren kann ausreichen, dass Du als Gefahr für die Luftfahrt angesehen wirst. Die Begründung ist dann meist "wenn Du Dich strafbar machts, bist Du möglicherweise auch erpressbar durch Terroristen, die Dich zwingen, schlimme Dinge zu machen". Aus meiner Sicht haben wir Piloten selber den Kardinalfehler gemacht: Weil wir 1.) nicht gesehen haben oder nicht wahrhaben wollen sind wir viel zu lange in eine von Anfang an sinnlose Totalopposition gegangen und haben versucht, jegliche Überprüfung einer möglichen Gefährdung des Luftverkehrs von vornherein zu bekämpfen. Wären wir von vornherein hingegangen und hätten gesagt: "Wir akzeptieren und begrüssen, dass tatsächliche Gefährder so weit wie möglich aus dem Luftverkehr ferngehalten werden und wir feiern sogar, dass die hierfür notwendige Überprüfung nicht ohne unser Wissen stattfinden darf - aber lasst uns eine vernünftige Diskussion darüber führen, was tatsächliche Anzeichen für eine Gefährdung sind und was Quatsch ist", dann wären wir heute aus meiner Sicht in einer deutliche besseren Situation. | ||||||
Mein Gott wie naiv... als ob DAeC und AOPA bei Schily da irgendwie hätten durchdringen können... | ||||||
Hier eine passende you tube Repartage über einen Privatpiloten, der am Flugplatz Mühheim/Ruhr mit seinen Privatflugzeug vor der Polizeiverfolgung fliehen wollte. Schiesserei auf dem Rollweg.https://www.youtube.com/watch?v=3VIETROf_5Y Ich bin mir aber nicht sicher, ob diese Szene schauspielerisch verfilmt wurde, um in you tube Zuschauer zu bekommen? Ein Arzt, Privatpilot im einer turbinenbetriebenen einmotorigen Flugzeug, verübt Menschenentführung, Körperverletzung, versuchten Totschlag mit Waffengewalt, sogar aus seinen Privatflugzeug am Flugplatz Mülheim/Ruhr. Unter Betrachtung dieser Einzelfälle macht die ZÜP in Deutschland Sinn, auch aus den Erklärungen unseres strengen deutschen Datenschutz. Interessant währe es, ob einer der hier lesenden Piloten diesen Fall vom Flugplatz Müllheim/Ruhr kennt? Zum Thema Datenschutz, ich würde das bei Piloten auch auf ärztliche Schweigepflicht ausdehnen wollen, wo ein ZÜP Antragsteller alle Ärzte von der Schweigepflicht entbindet. Hier grüsst Andreas Lubitz. | ||||||
Gibt es überhaupt eine Statistik wieviel Gefährder aufgrund ZÜP Überprüfung festgestellt wurden? | ||||||
schily wußte - wie terroristen ticken...hat ihnen warscheinlich auch selbst waffen nach stammheim zukommen lassen...ist zwar wieder politisch - aber die steilvorlage....wir wurden ganz schön verarscht - mit der angeblich existierenden RAF....und was danach kam....freiheit für mehr sicherheit aufgeben...das war der versuch mit dem deutschen herbst 1977... | ||||||
Na klar! Seit Einführung der ZÜP hat es in der Bundesrepublik keinen Anschlag mit einem Flugzeug gegeben! | ||||||
2015 habe ich bei der EASA Beschwerde eingelegt, die bearbeitet wurde. Patrick Ky, damaliger Executive Director der EASA hat mir ausführlich dahingehend geantwortet, dass es jedem Staat frei steht, von der Richtlinie im staatlichen Sicherheitsinteresse abzuweichen und eine ZÜP zu verlangen. @Wolfgang Schütz: vielleicht irre ich hier, verwaltungsjuristisch gilt m.W. bereits der gestellte Antrag auf ZÜP, wenn keine Gründe naheliegen, sie zu versagen und man vorher bereits gezüpt war. | ||||||
Die Annahme einer positiven ZÜP durch Antragstellung gilt nur, wenn man den Antrag mehr als 3 Monate vor Ablauf stellt. Die Idee ist, dass Verzögerungen auf der Amtsseite nicht zu Lasten des Antragstellers gehen sollen. | ||||||
Nein, das liegt nicht am "Datenschutz" ... Leider ist das mit der ZÜP etwas, wo "die EU" dem deustchen Sonderweg gefolgt ist über die Jahre ... und da soll mal jemand sagen, die EU würde nicht dem deutschen Wesen folgen ... :-( Diesen "background check" gab es ja in Deustchland quasi von Anbeginn - dem Auszug aus dem Bundeszentralregister, den selbst der kleinste Segelflugpilot der 50er, 60er, 70er, 80er, 90er Jahre kannte. | ||||||
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