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24. Mai 2022: Von Bernhard Tenzler an Andy W ✈️ Bewertung: +2.00 [2]

Solange es sich um GOÄ Ziffern handelt, sehe ich keinen Grund, dass die PKV die Regulierung ablehnt. Anders sieht es bei Rechnungsbestandteilen aus, die in der GOÄ nicht abrechenbar sind z.B. "ausstellen Medical".

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