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@Charlie_22 Schau doch mal in dieses Seite von der AOPA Griechenland: https://www.aopa.gr/en/flying-in-greece Dort wird das unter Punkt 13 ein wenig auseinandergedröselt. Die Pflicht zur Landung an einem Airport of Entry auch bei Einflug aus Schengen-Ländern wird mit einem nationalen Gesetz begründet, das die zolltechtliche Behandlung des Flugzeuges erfordert, wenn es aus dem Ausland nach Griechenland kommt. Ich bin kein Jurist, aber gibt es in dem Bereich einen Vorrang des Europarecht? Dann könnte dieses juristische Kartenhaus evtl. zusammenstürzen und zumindestens aus dem Schengen-Bereich wäre ein Einflug zu jedem beliebigen Platz in Griechenland möglich. Aber vielleicht ist da bei mir auch der Wunsch zu sehr Vater des Gedankens…;-)) | ||||||
Die ZÜP ist europarechtswidrig und hält. Die EU ist auf die Kooperation der Staaten angewiesen. Viel Spaß beim Beschreiten des griechischen Rechtsweges.
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Die EU macht andauernd Vertragsverletzungsverfahren, leider nicht sofort und wegen allem.
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Ich bin auch nicht so naiv, dass ich mir zutrauen würde, diese Regelung im Alleingang zu Fall bringen zu können. Ich frage mich vielmehr, ob es sinnvoll wäre, die griechische AOPA auf die Änderung aufmerksam zu machen? Deren Webseite vermittelt mir den Eindruck, dass sie in diesem Bereich durchaus aktiv sind. Anderseits möchte ich aber auch nicht Eulen nach Athen tragen…;-)) Ist hier vielleicht irgendjemand mit der AOPA Greece verdrahtet? Ich könnte mir vorstellen, dass bei einen Wegfall des Airport of Entry Griechenland für die GA wesentlich attraktiver sein kann (Z. B. wäre Megara nahe Athen ohne kostspieligen Zwischenstop direkt anfliegbar.). Auch wenn ich mir keine Illusionen darüber mache, dass dies kurzfristig passieren wird… | ||||||
Beitrag vom Autor gelöscht
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„AOPA Greece“ ist im Wesentlichen Kyprianos Biris, einer der letzten privaten Lfz-Betreiber und Piloten der griechischen GA. Er pflegt auch die Website und kennt sich bestens aus. Aber auch für ihn und den Rest der griechischen GA gibt es noch drängendere Probleme als das, denke ich. https://www.iaopa.eu/contentServlet/greece.htm | ||||||
Kyprianos hat mich bei meinem Flug nach Athen (Megara) sehr unterstützt - ein sehr netter Mann. Eine Wartungsfirma, die er kennt hat uns sogar erlaubt das Flugzeug für ganz wenig Geld 2 Wochen in ihren Hangar zu stellen. | ||||||
Danke für den Hinweis. Ich habe mal eine vorsichtige Mail an die AOPA-Adresse geschrieben, mit der Bitte meine Mail einfach zu ignorieren, wenn es wichtigeres gibt oder das Thema schon bekannt ist. | ||||||
Hier der Text für Bella Italia an "dogane.helpdesk@agenziadogane.it"
Gentili signore e signori Come membro del consiglio dell'Aero Club Aargau, ho una domanda per Voi oggi che Vi chiedo gentilmente di chiarire. Per quanto ne so, c'è stato un emendamento al codice doganale dell'Unione (UCC) nel 2020 a seguito del regolamento 2020/877. Secondo questo l'esenzione dall'obbligo dell'aeroporto doganale non è più necessaria per le entrate e le uscite dai paesi terzi territorio extracomunitario, a condizione che non vengano trasportate merci. In altre parole: voli in entrata e in uscita, per esempio dalla Svizzera, possono essere fatti in qualsiasi aeroporto o aviosuperficie della Repubblica Italiana, a condizione che non si trasportino merci. A questo proposito, la notifica preventiva non è più necessaria per gli arrivi e le partenze da paesi terzi. Per quanto ne so, questa nuova procedura è basata sulle norme giuridiche dell'articolo 141 l d) ii) e iii) insieme con art. 140 l, art. 137 e seguenti. UCC, art. 218 UCC-IA. Gli articoli del 149 UCC, art. 158 (1) e (6) in collaborazione con. L'art. 160, l'art. 219 UCC e l'art. 41 del regolamento di esenzione doganale sono probabilmente ancora applicabili. Potete confermare la correttezza della mia opinione legale? Non vedo l'ora di sentirVi di nuovo. Grazie e cordiali Saluti
Matthias Klein Aero Club Aargau Regionalflugplatz Birrfeld 5242 Lupfig | ||||||
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