Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

15. Januar 2020: Von Friedhelm Stille an Friedhelm Stille
Bewerten Antworten
16. Januar 2020: Von Wolff E. an Friedhelm Stille Bewertung: +3.00 [3]

Der Hintergrund: Angriffe sogenannter Innentäter können heute eine große Bedrohung für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs darstellen.

Wenn ich das schon lese, bekomme ich Wut. Da werden noch deutlicher als jetzt quasi alle Personen, die mit Luftfahrt zu tun haben unter Generalverdacht gestellt und geprüft. Man könnte fast meinen, man sucht mit aller Gewalt einen Weg zu beweisen, dass die ZÜP "doch sehr wichtig ist", bis jetzt hat die ZÜP noch keinen Terrorist entlarft. Die Logik daraus ist laut Bundestag, dass man nur intensiver suchen muss, anstatt einzusehen, das es mit der ZÜP der falsche Weg war und nichts brnigt bzw nur die falschen erwischt. Als ob ein Steuerhinterzieher eine luftfahrttechnische Straftat begehen würde.

Bewerten Antworten
16. Januar 2020: Von Sven Walter an Wolff E.

Ich würde mal differenzieren: Wenn eine 11 € - Kraft des Reinigungspersonales durchleuchtet wird, damit sie kein Semtex für die Glaubensbrüder in die Kabine schmuggelt, ist das halt etwas anderes, als wenn einer von uns mal mit dem Motorsegler einmalig in der Fliegerkarriere in Hannover am GAT durchläuft zum Taxistand. Entscheidend ist der Betroffenenkreis.

(bei der Willkür und dem Beharrungsvermögen gegenüber dem zuständigen Gesetzgebungsorgan in Brüssel bin ich selbstverständlich bei dir)

Bewerten Antworten
16. Januar 2020: Von Erik N. an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Deutschland möchte die ZÜP auf Europa ausdehnen.

Bewerten Antworten
16. Januar 2020: Von Sven Walter an Erik N.

Bedauerlicherweise. Europarechtswidrig ist die bisherige Handhabe indes schon. Zumindest bezüglich uns Piloten.

Bewerten Antworten
16. Januar 2020: Von Willi Fundermann an Sven Walter

"Europarechtswidrig ist die bisherige Handhabe indes schon. Zumindest bezüglich uns Piloten."

Diese Behauptung wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger. Wer hat wann rechtskräftig festgestellt, dass die ZÜP gegen EU Recht verstösst? Dass ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde, heißt ja nicht, dass abschließend auch eine solche Verletzung tatsächlich vorliegt.

Bewerten Antworten
16. Januar 2020: Von E. Max an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

> rechtskräftig

Das ist das böse Wort. Aber Unrecht geschieht immer VOR einem "rechtskräftigen" Urteil.

Clever formuliert. Ändert aber nichts.

Bewerten Antworten
16. Januar 2020: Von Sven Walter an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Du meinst, hier gibt es die Unschuldsvermutung? Nein mein lieber, wir sind nicht im Strafrecht. Und ich bin gelernter Europarechtler. Und die Bundesregierung wird mit schöner Regelmäßigkeit dazu verdonnert, unsere Gesetze anzupassen.

Bewerten Antworten

8 Beiträge
Seite 1 von 1




Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.03
Zur normalen Ansicht wechseln
Seitenanfang