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Servus Christian, genauso isses wie von Dir beschrieben. Letzte 12 Monate vor Ablauf der Lizenz zB 30.09.2019, wäre also der 01.10.2018. Auffrischungsschulung (mit FI/CRI) kann also im Oktober 2018 stattgefunden haben. Spätestens im September 2019 sollte also ein FI/CRI das Vorliegen der Bedingungen für die Lizenz Verlängerung bestätigen und auf der Rückseite das neue Ablaufdatum, hier 30.09.2021, eintragen. Dieser FI/CRI schreibt dann den Bericht an die zuständige (Lizenz führende) Behörde. Alternativ wäre bei Nicht Vorliegen der Bedingungen für die Verlängerung ein Flug mit FE/CRE möglich. Dieser Flug würde die fehlenden Bedingungen ersetzen und muss VOR Lizenz Ablauf erfolgen. Noch Fragen ? | ||||||
ja eine hab ich da noch und zwar zu der NfL, die FI / CRI zu Handeinträgen auf deutschen Lizenzen ermächtigt: Darf das auch ein FI / CRI mit einer ausländischen EASA Lizenz? Gibt es da was zu beachten? | ||||||
Christian, die Lizenz führende Stelle entscheidet ob der ausländische FI die Lizenz verlängern darf, die Auffrischungsschulung darf er sicher durchführen und im Flugbuch eintragen. Zu dieser Thematik gibt’s auch Ausführungen die ich momentan nicht verfügbar habe, zB darf kein Ausländer keinen Eintrag in eine UK Lizenz vornehmen. Mit anderen Worten, die Lizenz führende Stelle befragen wenn ein ausländischer FI/CRI einen Handeintrag auf der Rückseite der Lizenz vornehmen möchte. | ||||||
Darf das auch ein FI / CRI mit einer ausländischen EASA Lizenz? Klar, warum nicht? Die NfL macht nur Einschränkungen bezüglich der Lizenz des Trainees, nicht des FI‘s. | ||||||
Christian, die Lizenz führende Stelle entscheidet ob der ausländische FI die Lizenz verlängern darf Ich hatte verstanden, dass ein CR in einer deutschen Lizenz von einem nicht deutsch lizensierten FI verlängert werden soll. Und das ist möglich, siehe NfL I 1-521-15 Dieser FI/CRI schreibt dann den Bericht an die zuständige (Lizenz führende) Behörde Das muss tatsächlich derselbe FI machen, der auch den Schulungsflug durchgeführt hat. | ||||||
ja genau. FI aus dem EASA Ausland, Lizenzinhaber mit deutscher Lizenz. | ||||||
ja genau. FI aus dem EASA Ausland, Lizenzinhaber mit deutscher Lizenz All green. Aber wie gesagt, genau der muss auch den Schulungsflug machen. | ||||||
Richtig Tobias, sehe ich auch so bei deutscher EASA Lizenz durch ausländischen EASA FI. https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/EN/NfL/NfL_ Umgekehrt, und daran dachte ich, darf ein deutscher EASA FI nur mit Zustimmung der ausländischen Lizenz führenden Stelle den Handeintrag auf der Lizenz mit einer Verlängerung vornehmen. Alternativ, den FI/CRI Bericht an die zuständige Behörde senden und diese erstellt eine neue Lizenz. | ||||||
"Zu dieser Thematik gibt’s auch Ausführungen die ich momentan nicht verfügbar habe, zB darf kein Ausländer keinen Eintrag in eine UK Lizenz vornehmen." https://www.easa.europa.eu/easa-and-you/air
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Hast Du den Link mit Hilfe des "Kettensymbols" (insert/edit link) im Menubalken eingegeben? Das sollte funktionieren. | ||||||
Besten Dank für den Tipp! Jetzt funktionierts. | ||||||
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