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14. Juli 2019: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

flaggt aus ins ösiland....geht schnell - ohne probleme! den asylantrag b austrocontrol downloaden und ab gehts!

mfg

ingo fuhrmeister

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14. Juli 2019: Von Jochen Dimpfelmoser an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

Ich warte seit 6 Wochen auf meine ZÜP aus BW.

Über mein Arbeitgeber haben ich eine ZÜP für NIedersachsen. Aber um ein EDNY einen Ausweis zu erhalten muss man eine ergäzende ZÜP in BW beantragen.
Mein Flughafenausweis läuft jetzt die nächsten Tage ab und es ist immer noch nichts da.

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14. Juli 2019: Von Anke Gehlken an Jochen Dimpfelmoser

Auch irgendwie "unfassbar"......gültige Züp aber "falsches" Bundesland....das geht auch nur in Deutschand.....
Fliegen darf man auch nicht ohne Züp....weil ja nicht zuverlässig....hahaha.....was ein Sch.....
Hab mir jetzt nicht die Mühe gemacht, nach zu forschen, was das kostet oder an Strafe gibt, mit abgelaufener Züp erwischt zu werden.....

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14. Juli 2019: Von Lutz D. an Anke Gehlken Bewertung: +2.00 [2]

Das kostet nichts.

Du kannst nur keinen neuen Schein beantragen (etwa nach Eintragung einer neuen Berechtigung) etc.

Das Luftsicherheitsgesetz verpflichtet nicht den Piloten (bzw. nur zur Mitwirkung), sondern die Behörden.

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14. Juli 2019: Von Achim H. an Jochen Dimpfelmoser Bewertung: +1.00 [1]

Ich warte seit 6 Wochen auf meine ZÜP aus BW.

Meine kam am Freitag vom RP Stuttgart nach ziemlich genau 4 Wochen.

Sofern man mindestens 3 Monate vor Ablauf der ZÜP die neue beantragt, gilt die alte bis zur Erteilung der neuen weiter.

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14. Juli 2019: Von Anke Gehlken an Lutz D.

Ah Danke, gut zu wissen.....!

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15. Juli 2019: Von Erik N. an Achim H.

...was man aber erst weiß, wenn man auf der Website der Behörde war. In die Falle bin ich auch getappt. Steht zwar auf dem Wisch, den man irgendwann bekommt und abheftet, aber wer erinnert sich daran ?

Die 3 Monate sind genau die Frist, nach der die Behörde rechtlich in Zugzwang kommt. Schon hochnotpeinlich, das Ganze.

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15. Juli 2019: Von Jochen Dimpfelmoser an Achim H.

Sofern man mindestens 3 Monate vor Ablauf der ZÜP die neue beantragt, gilt die alte bis zur Erteilung der neuen weiter.

Das ist zwar korrekt bringt mir aber nichts. Da ich meine ZÜP in BW erst beantragen konnte als ich die aus Niedersachsen bekommen habe.

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15. Juli 2019: Von ch ess an Jochen Dimpfelmoser

ZÜP ist doch Bundesrecht, welches nur in den Behörden des Antrags-Bundeslandes ausgeführt wird (Wie FS).

Können BW Behörden da was Eigenes fordern und müssen nicht "die" einheitlich ZÜP akzeptieren ?

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15. Juli 2019: Von Olaf Musch an Jochen Dimpfelmoser Bewertung: +1.00 [1]

Sofern man mindestens 3 Monate vor Ablauf der ZÜP die neue beantragt, gilt die alte bis zur Erteilung der neuen weiter.

Das ist zwar korrekt bringt mir aber nichts. Da ich meine ZÜP in BW erst beantragen konnte als ich die aus Niedersachsen bekommen habe.

Echt jetzt? Du brauchst eine ZÜP, um eine ZÜP zu beantragen? Das ist doch nach §7 LuftSiG erstens nicht möglich und zweitens nicht zulässig. Da hätte ich mal Einspruch erhoben.

Und gemäß LuftSiS sollte eine einmal erteilte ZÜP bundesweit gültig sein.

Was erhebt denn die ZÜP aus BW über die "niederen" ZÜPs aus den anderen 15 Bundesländern? Nur die Vetternwirtschaft von EDNY mit den Landesluftfahrtbehörden in BW?

Wäre mal interessant, gegen die ausschließliche Akzeptanz der BW-ZÜP durch EDNY bei einem Verwaltungsgericht zu klagen...

Olaf

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15. Juli 2019: Von Wolfgang Lamminger an Olaf Musch

ähnliches kenne ich aus EDDL: für Airportausweis musste die ZÜP aus dem gleichen Bundesland, aber anderer RP, durch den für EDDL zuständigen RP ("Luftsicherheitsbehörde") bestätigt werden.

Ja, deutsche Bürokratie kann man schon zelebrieren ;-), vermute aber mal einen ähnlichen Sachverhalt für EDNY...

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Stellt denn das LBA mittlerweile wieder konforme SOLI Formulare aus?

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16. Juli 2019: Von  an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]

Wäre mal interessant, gegen die ausschließliche Akzeptanz der BW-ZÜP durch EDNY bei einem Verwaltungsgericht zu klagen...

Da hätte man wahrscheinlich sogar Aussicht auf Erfolg - und könnte dann in 6-10 Jahren nach dem BVerwG Urteil seinen Job am Flughafen EDNY auch mit anderer ZÜP ausüben - so lange muss man halt in der Fussgängerzone schnorren...

Recht haben und Recht bekommen sind bei so was halt oft leider zwei verschiedene Dinge.

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8. August 2019: Von Eckard Ahrens an Achim H.

RP Stuttgart hat bei mir ca. 5 Wochen benötigt.

Kosten: 35€

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23. August 2019: Von Toni S. an Eckard Ahrens

Bez.Reg. Düsseldorf: Unter zwei Wochen! Rechnung steht noch aus...

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