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16. Dezember 2018: Von Udo B. an Mich.ael Brün.ing

Ich hole den Thread nochmal hoch, weil ich festgestellt habe dass er mich selbst betrifft. Da ich im Moment in Jakarta arbeite, habe ich mich gefreut dass liebe Fliegerkollegen zwar meinen Flieger zur JNP gebracht haben. Und nun stelle ich mit Schrecken fest, dass meine Klassenberechtigung einige Wochen abgelaufen ist. Also zu früh aufs Fliegen über Weihnachten gefreut...

Da der Fluglehrer meines Vertrauens noch von der alten Regelung ausgeht, hier nochmal explizit die Frage:

  • brauche ich ATO?
  • brauche ich einen Prüfer?

Oder kann der Fluglehrer selbst die Eintragung vornehmen?

Danke Euch schon mal für die Klarstellung.

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16. Dezember 2018: Von Tobias Schnell an Udo B. Bewertung: +2.00 [2]

Da der Fluglehrer meines Vertrauens noch von der alten Regelung ausgeht, hier nochmal explizit die Frage:

- brauche ich ATO?

Nein. Ein Fluglehrer genügt - der muss aber das gleiche tun wie früher die ATO, also Deinen Trainingsstand bestimmen, ggf. ein Trainingsprogramm festlegen und nachschulen. Er kann aber ausdrücklich auch zu dem Ergebnis kommen, dass kein Training erforderlich ist. In jedem Fall muss er dies aber der lizenzführenden Stelle bestätigen.

Beschrieben ist das alles im geänderten (14.09.2018) FCL.740 und den AMCs dazu vom gleichen Datum.

- brauche ich einen Prüfer?

Ja. Renewals dürfen nur Prüfer machen.

Oder kann der Fluglehrer selbst die Eintragung vornehmen?

Nein.

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17. Dezember 2018: Von Thomas Dietrich an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Udo,

ich darf als Prüfer zwar den Flug mit Dir machen, aber nicht das abgelaufene SEP verlängern durch Handeintrag. Du musst mit dem "Bericht des Prüfers" zu Deiner Behörde, dann bekommst Du eine neue Lizenz.

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