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12. Juli 2017: Von Johannes König an Jens V.

Deswegen ist diese Einschränkung im LAPL(A) auch nur für Privatiers relevant, die zwar einen respektablen Flugzeugpark ihr eigen nennen, aber danach erst einen LAPL machen.

Alle anderen, die ein Flugzeug entsprechend der Nutzung beim Eigentümer stundenweise bezahlen, machen vor dem ersten Flug sowieso einen kurzen Flug mit FI. Und damit ist dann auch die Vorgabe erfüllt...

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12. Juli 2017: Von Rasak Adaranijo an Johannes König

Danke. Einweisung und/oder Unterschiedsschulung mit FI würde ich sowieso jedem empfehlen. Meine Befürchtung war nur die, dass ich die drei Stunden und 20 S/L abfliegen muss, für ein Flugzeug das ich in der Schulung, jedoch nicht bei der Prüfung geflogen bin.

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