Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

6. Juli 2016: Von Achim H. an Markus Weber

Nach ICAO benötigst Du die Lizenz des Zulassungsstaates. Ausnahme kann sein, wenn Du das Flugzeug ausschließlich in dem Staat Deiner Pilotenlizenz bewegst. USA erlauben das, also N-reg in Deutschland mit deutschem EASA-PPL OK aber nicht in Frankreich.

Nach EASA wirst Du als Ansässiger so wie es aktuell aussieht in Zukunft beide Lizenzen benötigen, da Du auf Dauer kein nicht-EASA-Flugzeug fliegen darfst, ohne auch eine EASA-Lizenz zu haben.

EASA-Flugzeuge wiederum sind alle gleich, wobei nicht alle Länder Halter mit ausländischem Wohnsitz akzeptieren.

Generell ist die Umregistrierung aufwändig und riskant. Ich würde nur dann umregistrieren, wenn es wirklich notwendig ist.

Die deutsche Registrierung ist (sofern man deutsch spricht) die halterfreundlichste aller EASA-Zulassungen. Ausnahme bis 2017: Cessnas über 1200kg MTOM.

Bewerten Antworten

1 Beiträge
Seite 1 von 1




Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.03
Zur normalen Ansicht wechseln
Seitenanfang