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5. Februar 2016: Von Erik N. an 
Den hatte ich nicht gesehen, danke.
Glaube daß unsere da nicht reinfällt, weil zwar die Musterzulassung vor 1975 war, aber die Individualzulassung 1992.

Hilft nix, das kann man nur telefonisch erfragen. Hoffentlich blickt bei den Ämtern einer durch.

Das Problem ist ja, daß die "no rule" umgedeutet wird in "No Lärmschutz", und ich dann immer die höchsten Landegebühren zahlen darf, Einschränkungen hinsichtlich Start und Landezeiten habe und manche Plätze gar nicht anfliegen darf. Wenn ich es richtig interpretiere.

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.
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5. Februar 2016: Von Achim H. an Erik N.
Die EASA stellt nichts aus für Flugzeughalter, das macht das alles das LBA. Die Liste wird nur europäisch geführt. Du benötigst ein Lärmzeugnis und Du solltest bereits eines haben.
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5. Februar 2016: Von Justus SJ an Achim H.
Und wenn es kein "aktuelles" LSZ mehr gibt beim LBA, muss die EASA erstmal einen Lärmdatensatz erstellen, der kriegt dann ein Aktenzeichen, diesen braucht das LBA zwingend, um dir ein LSZ auszustellen.
Gerade so erlebt. Nach 12!! Monaten hickhack mit dem LBA ging es dann nach einem kurzen Anruf bei der EASA auf einmal innerhalb des nächsten Tages.
Es ist anscheinend nicht die Zuständigkeit des LBA, dort so einen Datensatz anzufragen..
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