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13. Oktober 2014: Von Adam Trzcinski an Stefan K.
Ich würde die Antwort von Max eventuell nochmal lesen, denn er möchte eher zum Ausdruck bringen, dass ER kein Vorflugrecht ableitet, wenn er auf einem 15nm Final wäre und ein VFRler in den Quer- und Endanflug dreht, der für ihn allerdings kein Faktor mehr sein wird, wenn er im kurzen Endanflug ist, bzw die Landung vollziehen möchte. Das entspricht eher Thore's Argumentation als deiner, falls ich das richtig lese.
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13. Oktober 2014: Von Stefan K. an Adam Trzcinski
Genau das schreibe ich hier seit gestern....... Vorflugrecht ist nicht "als erster Landerecht".... wenn eine C152 mit siebzig Knoten auf dem 10 Meilen Final ist...können die in der Platzrunde noch zwanzig Touch and Go´s fliegen.... :-)))
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