Hallo Ingo,
die Umschreibung einer Klassenberechtigung ist in der EU Verordnung 1178/2011 geregelt. Da steht in Anhang III zu dem Thema:
C. ANERKENNUNG VON KLASSEN- UND MUSTERBERECHTIGUNGEN
1. In eine Teil-FCL-Lizenz kann eine gültige Klassen- oder Musterberechtigung in einer von einem Drittland erteilten Lizenz eingefügt werden, sofern der Bewerber:
a) die Erfahrungsanforderungen und die Anforderungen für die Erteilung der entsprechenden Muster- oder Klassen berechtigung gemäß Teil-FCL erfüllt;
b) die entsprechende praktische Prüfung für die Erteilung der entsprechenden Muster- oder Klassenberechtigung gemäß Teil-FCL besteht;
c) derzeit aktiv fliegt;
d) mindestens die folgende Erfahrung besitzt:
i) für Flugzeug-Klassenberechtigungen 100 Stunden Flugerfahrung als Pilot in dieser Klasse;
ii) für Flugzeug-Musterberechtigungen 500 Stunden Flugerfahrung als Pilot auf diesem Muster;
iii) für einmotorige Hubschrauber mit einer höchstzulässigen Startmasse bis 3 175 kg 100 Stunden Flugerfahrung als Pilot auf diesem Muster;
iv) für alle übrigen Hubschrauber 350 Stunden Flugerfahrung als Pilot in dieser Klasse.
Kann man nur hoffen das EASA und FAA das Bilateral hinbekommen und die Lizenzen gegenseitig anerkennen.
Gruß