Praktisch liegen wir gar nicht auseinander - rein formal ist Deine Argumentation aber widersrpüchlich:
Du hattest zuvor eine IFR clearance bekommen, in der Regel am Boden und Änderungen in der Luft. Diese Clearance gilt dann denklogisch auch nur für IFR.
...
Es gelten für Dich nach Canceln immer die Sichtflugregeln des Luftraumes, in dem Du Dich gerade befindest.
Wenn Du schon in Class C bist, dann gelten für Dich natürlich die Sichtflugregeln für Class C. Das erfordert logischerweise Freigaben für alles, was Du an Deinem Flugweg ändern willst.
Das passt nicht zusammen:
Die Sichtflugregeln im Luftraum C besagen, dass Du eine Flugverkehrskontrollfreigabe brauchst. Diese beinhaltet den Flugweg, Höhe, etc. (Entgegen der häufig gebrauchten sprachlichen Abkürzung braucht man nicht nur einer "Einflugfreigabe" in Luftraum C).
Wenn die vorher erhaltene IFR-Freigabe mit dem Flugregelwechsel automatisch ungültig würde, brauchte man in diesem Moment eine neue für VFR - und zwar nicht nur, wenn man "am Flugweg was ändern will", sondern immer.
Daher ist der "denklogisch" einzig mögliche Zustand, dass die vorher erteilte Flugverkehrskontrollfreigabe automatisch auch für die Fortsetzung unter VFR gilt - so lange, bis der Lotse sie ändert und der Pilot die geänderte Freigabe akzeptiert.