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5. Mai 2019: Von Reinhard Haselwanter an  Bewertung: +3.00 [3]

D´Mingna kennen halt ihre Papp´nheimer :-))) !

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5. Mai 2019: Von M Schumacher an Reinhard Haselwanter

Ok, dann braucht es keinen Notfall oder sowas. Ist mir bewusst, dass dies dennoch die Ausnahme sein sollte wegen des erhöhten Aufwandes für ATC.

Habe da noch einen Fall von vor längerer Zeit im Kopf, wo es eine Anzeige gegen Piloten auf dem Flug nach Berlin wegen unzureichender Flugvorbereitung gab, da sie ein Pickup erbeten mussten.

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5. Mai 2019: Von Tobias Schnell an M Schumacher Bewertung: +3.00 [3]

Habe da noch einen Fall von vor längerer Zeit im Kopf, wo es eine Anzeige gegen Piloten auf dem Flug nach Berlin wegen unzureichender Flugvorbereitung gab, da sie ein Pickup erbeten mussten

Völlig andere Ausgangslage - das war nicht "unzureichende Flugvorbereitung", sondern "versuchte Slotumgehung". Zumindest lag der Verdacht ausgesprochen nah.

SERA.4001 c) lässt Airfiling explizit zu, auch wenn im Normalfall, wie schon von anderen geschrieben, ein "Prefile" für alle Seiten der bequemere Weg ist.

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5. Mai 2019: Von M Schumacher an Tobias Schnell

Der Verdacht auf die Slotumgehung war in dem Fall tatsächlich naheliegend, die Anzeige hatte aber die Begründung der unzureichenden Flugvorbereitung und des Fluges mit zu geringen Wolkenabstände, wenn ich mich recht erinnere.

Edit: Damals war Airfile gem. SERA noch nicht gültig, daher in der Tat ganz andere Auagangslage, danke.

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5. Mai 2019: Von Achim H. an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Airfiling war vor SERA in Deutschland nur eine Notfalllösung mit Begründung im Einzelfall und möglicher Verfolgung.

Seit SERA ist Airfiling eine ganz normale Prozedur und kann ohne weitere Begründung gemacht werden. ATC ist verpflichtet, dem nachzukommen. Allerdings ist man hierzulande anders als z.B. in USA darauf nicht vorbereitet und es sollte sparsam genutzt werden.

Innerhalb eines Landes ist es normalerweilse kein Problem. Grenzüberschreitend stellt es ATC vor eine schwierige Aufgabe.

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5. Mai 2019: Von Tobias Schnell an M Schumacher

die Anzeige hatte aber die Begründung der unzureichenden Flugvorbereitung und des Fluges mit zu geringen Wolkenabstände

Klar - Slotvermeidung durch VFR-Fliegen ist ja nicht verboten. Man hat halt was Justiziables gebraucht.

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