Sortieren nach: Datum - neue zuerst | Datum - alte zuerst | Bewertung |
Hallo Wolfgang, EDIT: Ich habe dazu noch folgendes im Internet gefunden: https://www.cyregus-rechtsanwalt-unna-schwerte.de/ Also auch wenn das BMVI es anders möchte, gelten die Halbkreisflughöhen in Deurschland über 3000 ft gnd, da es keine Abweichung durch das BAF gibt, daher konnte ich auch nichts finden. Im flachen Land sind also 3500 ft und 4500 ft als VFR Halbkreisflughöhen einzuhalten.
| ||||||
Peter, Im flachen Land sind also 3500 ft und 4500 ft als VFR Halbkreisflughöhen einzuhalten. absolut korrekt. SERA-5005 g) und Anlage 3, VFR (und ergänzend LuftVO § 35 (4)) beginnen die Halbkreisflughöhen für VFR ab 3.500 ft. Ich hatte mich irrtümlich auf die Erinnrung aus der (alten) LuftVO verlassen ohne Kenntnis von SERA.5005 zu nehmen. Ergo haben wir folgende Halbkreisflughöhen für VFR (in Deutschland)
| ||||||
Da habe ich jetzt etwas dazugelernt. Als ausschließlich VFR-Flieger habe ich mir angewöhnt je nach Bewölkung x.250 oder x.750 AML zu fliegen. | ||||||
Da kommt bei mir dann allerdings die Frage auf, wie relevant denn da dazugelernte ist ;-) Damit die Halbkreisflugregeln denn dann auch nur eine Mindestwirksamkeit zeigen können, muss die Ceiling bei 5500ft liegen. So oft erlebe ich das eigentlich nicht, leider :-( | ||||||
|
![]() |
Home Impressum |
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH.
Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier).
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur normalen Ansicht wechseln |
Seitenanfang | ![]() |