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29. Oktober 2015: Von Mich.ael Brün.ing an Jan Brill
Jan,

moment mal, es muss aber noch eine praktische Ausbildung im CB-IR-Lehrgang geben, denn sonst würde man ja nicht nur 30 Stunden auf die geforderten 40 Stunden des Lehrgangs anrechnen können. Da ist noch eine Lücke von 10 Stunden geforderter Ausbildung, und die erfolgt mit FI-IR oder IRI an der ATO. Wie kann man das wegdiskutieren?

EDIT:
Anlage 6, Abschnitt Aa, Absatz 6a:
Ein kompetenzbasierter modularer IR(A)-Lehrgang für einmotorige Luftfahrzeuge muss mindestens 40 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten umfassen, [...]

Auf diese Ausbildungszeit wird max. 30 Stunden angerechnet, verbleiben also mind. 10 Stunden im Lehrgang und damit in der ATO. Und genau das sagt auch der oben zitierte Absatz 6a iii.

Michael
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29. Oktober 2015: Von Jan Brill an Mich.ael Brün.ing
Ich möchte nichts wegdiskutieren, sondern halte mich an die 2013 von der EASA gemachten Erläuterungen. Das war kurz nach Veröffentlichung des NPA zu Beginn der Kommentierungsphase..

moment mal, es muss aber noch eine praktische Ausbildung im CB-IR-Lehrgang geben

So steht das nicht in der Verordnung. Gefordert werden:

"mindestens 10 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten in einem Flugzeug bei einer ATO"

Und die hat man mit dem EIR nunmal gemacht.

Die EASA fordert nicht: "der Bewerber muss einen genehmigten CB-IR-Kurs an einer ATO von mindestens 10 Stunden praktischer Flugausbildung machen". Dann wären die 10 Stunden extra. Das steht aber nicht da.


Lass uns die Sache nicht zu kompliziert machen. Eigentlich isses ganz einfach. Wenn der Bewerber zur IR-Prüfung geht muss er bestimmte Flugzeit unter verschiedenen Kriterien nachweisen. u.a.

40 Stunden Instrumentenflugzeit gesamt
25 Stunden Instrumentenflugzeit mit IR-Lehrer
10 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten in einem Flugzeug bei einer ATO

Diese Flugzeit kann aus unterschiedlichsten Zeiträumen stammen. Fünf Stunden mit Lehrer können vor zehn Jahren beim Militär gewesen sein. Und die 10 Stunden an einer ATO können natürlich Bestandteil des EIR gewesen sein.

Die Flugzeit muss nicht Teil eines integrierten, genehmigten CB-IR-Kurses sein. Ich glaube das ist das Missverständnis.

Lass uns nicht mit alter Kurs-Denke den neuen Ansatz der EASA interpretieren. Ich glaube, das führt zu unnötig restriktiven Ergebnissen.

Ich wäre auch nicht auf diese Interpretation gekommen hätte die EASA nicht ausdrücklich klar gemacht, dass 100% des EIR-Trainings auf das IR anrechenbar ist (Theorie + Praxis).


viele Grüße
Jan
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