Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

3. März 2009: Von Gregor FISCHER an Julian Koerpel
Ganz allgemein:

Der Flugplan spätestens eine Stunde, bei Gebieten mit Verkehrsflussregelung 3 Stunden, vor dem planmäßigem Flugantritt an die Flugsicherungsbehörde über das Internet aufgegeben werden. Daraufhin wird er von der Flugsicherung bestätigt...

Natürlich gibt es Ausnahmen - ich habe sogar einen Weg gefunden, wie ich jederzeit weltweit aus dem Auto mittels Handy auf dem Weg zum Flugplatz meinen Flugplan aufgeben kann. Ohne Beachtung einer Frist - meistens. Kostenlos - vorläufig. Somit habe ich wenigstens einen Vorzug für mich erhalten können.

PS. Homebriefing ist ok, aber umständlich und mit dem Handy kaum zu machen.
Bewerten Antworten

1 Beiträge
Seite 1 von 1




Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.03
Zur normalen Ansicht wechseln
Seitenanfang