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15. Mai 2014: Von Roland Schmidt an Achim H.
Eine Umwidmung in Gewerbe- oder Wohngebiet dürfte aufgrund der Lage des Flugplatzes Dinslaken (wahrscheinlich sogar in einem Landschaftsschutzgebiet, aber das weiß ich nicht genau) kaum in Betracht kommen. Dieses Argument dürfte mit Sicherheit für die Gemeinde aus bauplanungsrechtlichen Gründen ausscheiden.
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