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18. Dezember 2005: Von RotorHead an 
Auch bei dem entgeltlichen Befördern von Personen mit PKWs ist man schnell im gewerblichen Bereich, für den eine "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" (§ 48 FeV) benötigt wird. Andernfalls fährt man sonst ohne Fahrerlaubnis, etwa analog zu einem PPL-Inhaber, der z.B. Luftarbeit macht oder gar gewerblich Personen oder Fracht befördert, und damit ohne Erlaubnis fliegt.

Mit "Erlaubnis" ist hier die Pilotenlizenz gem. § 4 LuftVG gemeint!

Eine unentgeltliche, nicht gewerbliche Beförderung von Personen ist (außer bei Luftsportgeräten) grundsätzlich erlaubt, sofern es das verwendete Luftfahrzeug zulässt.

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