Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juli
Respekt vor den Normalos!
Israel – Flug durch ein Land der Extreme
Testflug CAT 4 und MCF
Training: Der Weg zu mehr Motoren
Fliegen mit Dampfmaschinen
Mit Passagieren in den Spiralsturz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

18. Dezember 2005: Von RotorHead an 
Auch bei dem entgeltlichen Befördern von Personen mit PKWs ist man schnell im gewerblichen Bereich, für den eine "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" (§ 48 FeV) benötigt wird. Andernfalls fährt man sonst ohne Fahrerlaubnis, etwa analog zu einem PPL-Inhaber, der z.B. Luftarbeit macht oder gar gewerblich Personen oder Fracht befördert, und damit ohne Erlaubnis fliegt.

Mit "Erlaubnis" ist hier die Pilotenlizenz gem. § 4 LuftVG gemeint!

Eine unentgeltliche, nicht gewerbliche Beförderung von Personen ist (außer bei Luftsportgeräten) grundsätzlich erlaubt, sofern es das verwendete Luftfahrzeug zulässt.

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang