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Das ist sehr wahrscheinlich, dass ich die tatsächliche Rechtslage nicht kenne. Da bin ich hier aber nicht alleine. Wenn Flightradar & Co ein Gesetz brechen kann man dagegen vorgehen. Aber ein Gesetz ändern....vergiss es, oder vielleicht doch besser beten " | |||||||||||
"Mein Kennzeichen ist ein Pseudonym, das sehr wohl Rückschluss auf den Flugzeugführer zulässt." Ein Kennzeichen, egal ob für Kfz oder Lfz, ist zwar ein "personenbezogenes Datum", aber kein "Pseudonym", genau so wenig wie eine Telefonnumer oder Adresse. Wenn z.B. Herr Maier sich Müller nennt, dann benutzt er ein "Pseudonym". Und die Kennzeichen lassen Gott sei Dank keine Rückschlüsse über den (Luft-) Fahrzeugführer zu. Das wäre dann eine sogenannte Halterhaftung. Die Bußgeldbehörden würden sich darüber sicher sehr freuen, in Deutschland gibt es das aber - bisher - noch nicht. | |||||||||||
Wenn der Pilot der alleinige Halter ist, gibt es sehr wohl Rückschlüsse, vor allem wenn dann auch noch gestochen scharfe Fotos geschossen werden und mit dem Kennzeichen verknüpft sind. Die jenigen welche hier so großzügig für Datenspende sind, sollen doch mal in Google auf Bildersuche gehen und nachfolgendes eingeben: privatflugzeug friedrich merz Ist das Okay??? | |||||||||||
aber hallo, wie blauäugig sind Sie denn. Der Merz will das so, das war eine Pressetermin !! | |||||||||||
Ich will es nicht. Gibt auch solche Bilder von mir. Edit: Ja sieht sehr nach Pressetermin aus ;-))), dass ich nicht lache. https://www.stern.de/politik/deutschland/hat-fri | |||||||||||
"Wenn der Pilot der alleinige Halter ist, gibt es sehr wohl Rückschlüsse, vor allem wenn dann auch noch gestochen scharfe Fotos geschossen werden und mit dem Kennzeichen verknüpft sind." Nochmal langsam zum Mitschreiben: Ein Kennzeichen alleine lässt nur Rückschlüsse auf den Halter aber nie auf den Führer eines Kfz oder Lfz zu. Wenn von diesem ein "gestochen scharfes Foto" vorliegt, sieht es natürlich anders aus. Davon war aber bisher nicht die Rede. Und nur zur Klarstellung: Ich bin in diesem Zusammenhang keineswegs für eine "großzügige Datenspende". | |||||||||||
Noch eine Ergänzung zu dem Thema: offenbar hat die Bundesnetzagentur mal versucht den Vertrieb der entsprechenden Empfänger zu unterbinden und ist gegen Händler vorgegangen. Das ganze wurde dann aber von einem Gericht gekippt, da es sich nicht um "Abhörgeräte" handelt. Siehe PDF im Anhang - Quelle: https://lawfactory.de/pdf/Funkamateur_2010_03.pdf | |||||||||||
Herr Jaudas, Sie können sich offensichtlich nicht vorstellen, dass eine zentrale Datenverarbeitung umgekehrt einen in Eigenregie realisierbaren TIS-B-Dienst (Traffic Information Broadcast) erst ermöglicht und weiterhin diese bösen "Flugspanner" erst die Multilaterationsortung von Mode-S-Telegrammen mit preiswerten Komponenten realisiert haben. Sie könnten natürlich vorpreschen und einen eigenen Datenverarbeitungsdienst mit Multilaterationsverarbeitung ohne Kennzeichenverarbeitung realisieren, in dem die Betreiber von Empfangsstationen einspeisen können und umgekehrt Traffic-Rebroadcasting-Daten zur Verfügung stellen. Nebenbei bemerkt wundert es mich überhaupt nicht, dass Sie initial mit dem Verteilen roter Einsen begonnen haben. Ein m.E. zielführender Kompromiss wäre, auf der Website von den Dienste vergangene Radartracks privat betriebener Flugzeuge nur nach Opt-In darzustellen. Markus S. :Hab, mal eine direkte Frage an Dich. Betreibst Du selbst so eine Spy Station als Funkamateur? ;-) Interessant, dass die Frage so spät kommt (tolles Framing, es Spy-Station zu nennen): Bisher nicht. Aber eine Sende-/Empfangsstation mit einer Art TIS-B und METAR-Upload à la OGN-R zu betreiben, kann ich mir durchaus vorstellen. | |||||||||||
Liebe Freunde der Aviatik, * die FAA hat nicht umsonst in 2019 damit begonnen eben diese Website mit der OptOut Option ins Leben zu rufen. Oder glaubt jemand, dass die FAA sich unnötig Arbeit machen würde... * Und wer glaubt dass eine Zuordnung Luftfahrzeug zu Eigentümer nicht gemacht wird, der träumt. Das Interesse an "Max Müllers", "Hermann Mustermanns" und "Michi Meiers" Leben teilzuhaben ist bei vielen groß. (Namen frei erfunden - Ähnlichkeiten etc. nicht gewollt, kann aber sein). Die Beweggründe dafür sind unterschiedlichster Natur.
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Genau! Da hat Willi eben nicht ganz Recht, denn ein Fahrzeughalter wird bei Verstössen angeschrieben und wird verpflichtet Auskunft zu erteilen, wie jeder weiss. Meine ganze Nachbarschaft kennt das LFZ, deshalb kann man das Kennzeichen einem ‚Pseudonym‘ für dessen Halter und Pilot gleichsetzen, auch wenn das Flugzeug streng genommen keine Person repräsentiert. Allerdings meine Privatsphäre. Comprende, Willi? Ansonsten kamen nur 3 weitere Personen in 25 Jahren infrage. Opt in oder opt out ist Pillepalle um abzuwenden, dass Andere meine Zustimmung für einen Gesetzesverstoss erhalten. Die Frage ist doch vielmehr, wie an die Brüder ranzukommen ist, wenn der Server nicht auf deutschem Rechtsboden steht. Mir ist das über ein hessisches Ministerium vor Jahren mal gelungen mit der Folge, dass D-Exxx bei jedem E-flugzeugkennzeichen stand. Ist anscheinend Schnee von gestern... | |||||||||||
"Genau! Da hat Willi eben nicht ganz Recht, denn ein Fahrzeughalter wird bei Verstössen angeschrieben und wird verpflichtet Auskunft zu erteilen, wie jeder weiss." Mit Verlaub: grober Unsinn, zumindest für Deutschland. Man wird zwar angeschrieben, aber ich bin dabei zu gar nix "verpflichtet", schon gar nicht, mich ggf. selbst zu belasten. Das muss ich nicht mal, wenn ich eines Mordes verdächtigt werde, um so weniger bei einer Verkehrs-OWi. Für mich eine schöne "Begleiterscheinung" eines Rechtsstaates. Und wenn ich - freiwillig - antworte, dass ich nicht der Fahrer war, wird das Verfahren eingestellt, es sei denn es gibt Zeugen oder "Blitzer-Fotos". Dann werde ich nur für die "Verwaltungsgebühren" zur Kasse gebeten. Da die aber z.B. bei einem Parkverstoß teurer sein können als ein "Verwarngeld", würde ich dann freiwillig eher letzteres zahlen. | |||||||||||
Schön wärs Aber, um beim Thema zu bleiben, ich werde mal versuchen, eine klärende Stellungnahme von zuständiger Stelle zu erwirken. Melde mich wieder, wenn ich eine Antwort erhalten habe! | |||||||||||
Das ist schon der Mega-Hammer, dass Adsbexchange auch noch so dreist ist die Besitzer des Flugzeuges zu nennen. Ehrlich gesagt bei soviel Datenfreizügigkeit wie in den USA zu herrschen scheint, fliegt zumindest mir das Blech weg. Ein gewisser Teil der Teilnehmer an dieser Diskussion sieht das ja bekanntlich eher positiv weil ihre Instinkte geweckt werden. Vermutlich deswegen sind die Platformen ja auch so beliebt, wie es uns die AOPA im oben verlinkten Artikel erzählen will ;-) * die FAA hat nicht umsonst in 2019 damit begonnen eben diese Website mit der OptOut Option ins Leben zu rufen. Oder glaubt jemand, dass die FAA sich unnötig Arbeit machen würde... Was die FAA anbelangt, da habe ich schon 2x meinen Opt Out beantragt. Außer der Eingangsbestätigung meiner Mail, ist aber leider nichts passiert (10 Wochen her). Da erwartet Euch mal nicht zuviel. Wie schon mehrfach gesagt, wenn man was gegen diese Datenspanner unternehmen will, muss man bei den Sammel-Fuzzis ansetzen, die wohnen in Deutschland und sind Deutschem und Europäischen Recht unterstellt. Sie können dann zu Datenpiraten „im Dienste der Spanner“ werden so wie es früher mal Radiopiraten gab um die Demokratie zu stützen. | |||||||||||
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Und wo steht das was von verarbeiten, verknüpfen, speichern und veröffentlichen? | |||||||||||
Herr Müller,
Wieso sollte ich? Das wäre ja dann doch eher die Aufgabe jener, die sowas für nötig halten. Und denen geht es ja eben nicht um Flugsicherheit, sondern um Selbstverwirklichung (und monetärem Gewinn) per Flugzeugspannern.
wieso? wofür sind denn rote Einsen sonst da?
Ah, auf einmal? Warum wird das dann nicht gemacht? Ein zielführender Kompromiss wäre, selbst den Datenempfang von Nichtairlinern von einem positiven Opt-In abhängig zu machen. Wie ich ja auch schon ein paar Mal geschrieben habe, in dem Fall gäbe es keinerlei Probleme. Das wäre das Modell Skylines. Nur komisch, das macht außer Skylines niemand. | |||||||||||
Was die Instikte angeht, Äquivalent: Rotten-Neigbours.com ... da kann die Volksseele so richtig schön kochen. Nur komisch, dass hier manche Kälber nicht nur den eiegenen Metzger wählen, sondern dem Metzger auch noch das Messer stellen und die Hand am Messer führen ... | |||||||||||
"OK, dann veröffentlchen wir doch ungefragt und unbegrenzt die Spuren aller PKW auf unseren Straßen? Auch das von Ihrem Fahrzeug? Ditto Mobiltelefon? Weil, nach Ihrer Ansicht ist das ja dann völlig OK?" Wo bitte, habe ich geschrieben, dass eine Veröffentlichung dieser Daten legal , oder sogar "völlig OK" sei? Im Gegenteil: Ich habe darauf hingewiesen, dass es sich bei Kennzeichen um "personenbezogene Daten" handelt. Deren Erfassung und Veröffentlichung war schon seit Jahrzehnten nach unserem nationalen Datenschutzrecht prinzipiell verboten, nicht erst seit der DSGVO. Ich hatte vor Monaten zu diesem Thema auch schon einmal dargestellt, dass z.B. 2013 selbst bei der Fahndung nach dem sogenannten "Autobahnschützen", der später wegen versuchten Mordes (!) verurteilt wurde, eine richterliche Anordnung erforderlich war, um mit insgesamt sechs Geräten auf bestimmten BAB-Strecken die Kennzeichen von Lkw zu erfassen. P.S.: Und die Fahrzeug-Daten aus der Lkw-Maut dürfen noch nicht einmal zur Aufklärung eines Mordes verwendet werden - aber zur Aufklärung von OWi (Nichtbezahlen der Maut)! | |||||||||||
Merkwürdig, dass diese Multilateration schon gerne an Flughäfen eingesetzt wird. Liegt es vielleicht daran, dass eine höhere Empfängerdichte auch die Genauigkeit erhöht? Aber die wollen Sie ja verbieten.
Die Veröffentlichung im Internet in Form von Einspeisung und Rückübermittlung der errechneten Datenfeeds ist nun mal systemimmanent bei einen solchen Projekt.
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Falls ich das falschen verstanden haben sollte, dann Entschuldigung dafür. Der Schluss ist ja dann, dass KfZ- Kennzeichen (und Handynummern) und Flugzeugkennzeichen (FLARm-IDs, HEX Codes, ...) gleichwertig sind. Und schon schließt sich der Kreis. Und die Frage nach den persönlcihen Daten und der Legalität des ungefragten Sammelns, Verabeitens, Verknüpfens, Speicherns und Veröffentlichens dieser Daten wäre eigentlich beantwortet. | |||||||||||
Nehmen wir also an: | |||||||||||
Ahhhhh Heureka - ich hab ne ge...le Geschäftsidee!!!! Ironie An: | |||||||||||
Hallo Miteinander, | |||||||||||
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"Der Schluss ist ja dann, dass KfZ- Kennzeichen (und Handynummern) und Flugzeugkennzeichen (FLARm-IDs, HEX Codes, ...) gleichwertig sind. Und schon schließt sich der Kreis. Und die Frage nach den persönlcihen Daten und der Legalität des ungefragten Sammelns, Verabeitens, Verknüpfens, Speicherns und Veröffentlichens dieser Daten wäre eigentlich beantwortet." Genau so sehe ich das! | |||||||||||
Wo steht in der bayrischen Verordnung, dass nicht geflogen werden darf? Das Thema hatten wir im März schon mal und es wurde da viel diskutiert. Ob man aus einem FR24 Radartrack einen STraftat oder Ordnungswidrigkeit ableiten kann? Wohl kaum.... | |||||||||||
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