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8. April 2016: Von Olaf Musch an Michael Apel

Man muss also kein VOR haben, ausser: über geschlossener Wolkendecke und NVFR.

Nicht ganz. Die Einleitung in Absatz 6 sagt "VOR...oder ... Flächennavigationsgerät".
Und das gilt dann für die im folgenden aufgezählten Flüge: Luftraum C, Nachts im kontrollierten Luftraum außerhalb der Sichtweite eines Nachtflugtauglichen und beleuchteten Platzes und eben über Wolkendecken.
Nachts im unkontrollierten Luftraum reicht sogar ein ADF.

Letztlich brauchst Du im VFR-Bereich überhaupt kein VOR, sofern Du entweder ein zugelassenes GPS hast, oder die genannten Flugarten nicht durchführst.

Dumm nur, dass das iPad zwar ein flächiges Navigationsgerät, aber kein Flächennavigationsgerät im Sinne der FSAV ist ;-)

Olaf

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