8. Februar 2013: Von Jochen Dimpfelmoser an Jan Brill
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3. Nationale Lehrberechtigungen nach §88a LuftPersV


Fragen:
a) Warum geht die Bundesrepublik auch hier weit über europäische Forderungen hinaus?
b) Wer soll die im Luftsport tätigen Lehrberechtigten nach §88a ersetzen?
c) Welche Rechte erhalten FI(A) nach §88a, die jedoch über die CPL-Theorie verfügen?
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Vor dieser Frage stehe ich persönlich auch mit PPL-N Lehrberechtigung und ATPL.

Laut DAEC
https://www.daec.de/service/luft-vereinsrecht/eu-pilotenlizenzen/

Wird der PPLN Lehrer mit CPL Kenntnissen auf PPL-A Lehrer Umgeschrieben



Zitat DAEC Homepage
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18.

Was wird aus den Fluglehrerlizenzen nach § 88a LuftPersV -nationaler Fluglehrer?

a

Eine nationale Fluglehrberechtigung wird auf Antrag in eine „Teil FCL“ PPL A (FI) mit der Einschränkung nur LAPL(A) Ausbildung. Bei Nachweis der CPL Theorie wird ein PPL A(FI) ohne Einschränkung ausgestellt.

Anlage FI (A) zum Umwandlungsbericht

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Die Problematik ist nur, das LBA sieht das komplett anderst.



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8. Februar 2013: Von Jan Brill an Jochen Dimpfelmoser

Eine nationale Fluglehrberechtigung wird auf Antrag in eine „Teil FCL“ PPL A (FI) mit der Einschränkung nur LAPL(A) Ausbildung. Bei Nachweis der CPL Theorie wird ein PPL A(FI) ohne Einschränkung ausgestellt.

Das wäre ja auch nur EASA-konform, gemäß Annex II Tabelle (2). Nicht mehr und nicht weniger. Einziges Problem: Im Umwandlungsbericht steht das nicht und der DAeC ist kein gesetzgeberisches Organ. Ich bezweifele, dass sich die zuständigen LBA-Sachbearbeiter in ihren Entscheidungen von der Homepage des DAeC leiten lassen.

Daher hatten wir das BMVBS um Klarstellung gebeten - vergeblich.

viele Grüße,
Jan Brill
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8. Februar 2013: Von Jochen Dimpfelmoser an Jan Brill
Ich hatte Herr Betram vom DAEC mit dieser Problematik angeschrieben.
Er hat sich draufhin mit dem BMVBS kurz geschlossen und es kam die Antwort heraus, dass es eine Umwandlung auf den FI PPL-A gibt. Das Problem jedoch ich habe nichts schriftliches vom BMVBS :(
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