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3. Nationale Lehrberechtigungen nach §88a LuftPersV
Fragen:
a) Warum geht die Bundesrepublik auch hier weit über europäische Forderungen hinaus?
b) Wer soll die im Luftsport tätigen Lehrberechtigten nach §88a ersetzen?
c) Welche Rechte erhalten FI(A) nach §88a, die jedoch über die CPL-Theorie verfügen?
____________________________________ Laut DAEC https://www.daec.de/service/luft- Wird der PPLN Lehrer mit CPL Kenntnissen auf PPL-A Lehrer Umgeschrieben Zitat DAEC Homepage _________________________________
Die Problematik ist nur, das LBA sieht das komplett anderst. | ||||||
Das wäre ja auch nur EASA-konform, gemäß Annex II Tabelle (2). Nicht mehr und nicht weniger. Einziges Problem: Im Umwandlungsbericht steht das nicht und der DAeC ist kein gesetzgeberisches Organ. Ich bezweifele, dass sich die zuständigen LBA-Sachbearbeiter in ihren Entscheidungen von der Homepage des DAeC leiten lassen.
Daher hatten wir das BMVBS um Klarstellung gebeten - vergeblich.
viele Grüße,
Jan Brill
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Ich hatte Herr Betram vom DAEC mit dieser Problematik angeschrieben.
Er hat sich draufhin mit dem BMVBS kurz geschlossen und es kam die Antwort heraus, dass es eine Umwandlung auf den FI PPL-A gibt. Das Problem jedoch ich habe nichts schriftliches vom BMVBS :( | ||||||
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