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28. Juni 2019: Von Sven Walter an Karpa Lothar Bewertung: +1.00 [1]

Das Anwerben von Deutschen als Söldner ist strafgesetzlich verboten (109h StGB) - das Problem bei Blackwater und Konsorten sind die normalen Sicherheitsaufgaben (Bsp Piratenschutz oder Personenschutz für Botschaften - wo fängt's an, wo hört's auf?), welche komplett legal und legitim sind. Details sind zu tief im Gedächtnis vergraben. Hab auch gerade keine Kommentare dabei :-).

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