Moin Alfred,
Du meinst jetzt bestimmt, ich hätte Dich auf dem Kiecker, wie mein Großvater selig, der U-Boot-Fahrer, immer sagte. Habe ich aber gar nicht. Dennoch:
(Hund ist bekanntlich eine Sache).
Nur weil 80 Mio Deutsche nicht in der Lage sind, sich eine Rechtsordnung zu geben, die dem Speziezismus abschwört, muss das ja nicht im Rest der Welt auch so sein.
Da das schöne Tal rund um Innsbruck wohl selbst aus Sicht eines Franken zugebbar zur Zeit unter österreichischer Verwaltung steht und auch die dortigen Gesetze Anwendung finden, dürfte §285a des dortigen AGBG einschlägig sein, der in seinem ersten Satz sagt: "Tiere sind keine Sachen".
Anschnallen muss man ihn trotzdem. Leid zumuten hingegen nicht. Hier könnte sich Thomas ggf. auf die 2. Tierhaltungsverordnung, Anhang 1.5 Absatz 3) beziehen.
Widerstreitende Rechtsgüter - alles nicht so evident. Ich glaube fast, wenn der Flieger einmal unangeschnallt im Flieger sitzt (Beispiel), dann MUSS Thomas als Pilot geradezu Turbulenzen vermeiden, die zu einer Schädigung des Hundes führen können, kenne die österreichische Rechtsprechung nicht, sehe aber per se nicht, wie z.B. eine Verspätung des Airbus etc. höher gewertet werden könnte.
Will sagen - man kann unmöglich das Tier den Fehler des Piloten, es nicht artgerecht anzuschnallen, ausbaden lassen.
Schönen Start in die Woche!