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Wenn du die argumentative Brücke von SFCL zu FCL baust, schließt sich natürlich direkt die Folgefrage an, woraus sich das für den FCL-Bereich ergibt. :-) Die entsprechenden AMCs in SFCL und FCL beziehen sich explizit nur auf die Verlängerung/Erneuerung von SEP/TMG-Klassenberechtigungen bzw. den Anforderungen an die fortlaufende Flugerfahrung:
Für die Anforderungen an den Erwerb von SPL, LAPL und PPL (SFCL.130, FCL.110.A und FCL.210.A) gibt es kein entsprechendes AMC, somit sind meines Erachtens hier keine UL-Stunden anrechenbar. Eine kurze Online-Recherche lieferte ähnliche Aussagen. Online-Quellen, die eine Anrechenbarkeit bestätigen (z.B. hier vom gleichen Autor oder hier von der oberen Luftfahrtbehörde Thüringen), beziehen das immer nur auf die Verlängerung/Erneuerung, aber nie auf den Erwerb. | ||||||
somit sind meines Erachtens hier keine UL-Stunden anrechenbar Das kann man so lesen - Fakt ist aber, dass einige LLB's, darunter eine, die Dir gut bekannt ist :-) meiner Lesart folgen und 10% der PIC-Time (max 10h) auf ULs anrechnen. | ||||||
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