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14. September 2023: Von Sven Walter an Steff D. Bewertung: -1.00 [1]

Klar, dann muss es aber rechtsförmig festgelegt werden, aber nicht willkürlich nach Gutsherrenart. Da liegt kein Widerspruch drin. Am einfachsten ist es über differenzierte Gebührenordnungen als mildere Mittel.

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