Glücklicherweise ist es bei mir ohne Urteil ausgegangen, da ich nachweisen konnte, dass die ersparte Zeit die höheren Kosten im Vergleich zu alternativen Transportmöglichkeiten durchaus aufwog.
Das FA stellte sich anfangs einfach auf den Standpunkt, dass es auch günstigere Transportmöglichkeiten gegeben hätte. Damit hätte ich das eigene Flugzeug aus reinem "Affektionsinteresse" genutzt. Damit sei das ganze unanagemessen. Und schon durfte ich einen Gegenbeweis führen...
Das war eine Willkürliche Meinung eines Beamten, der die Antwort bekommen hat die ER wollte. Das sagt nichts über die Rechtliche Lage aus.
Nach der Betriebsprüfung wollten der Prüfer 35k an MwSt. nicht anerkennen. Auch beim Gespräch am Runden Tisch wie oder warum das so seien sollte gab es null Tollerranz.
Dann folgte der Einspruch und die Rechtsbehelfstelle hat den Fall wie eine heiße Kartoffel von einem Sachbearbeiter zum anderen geschickt.
Nach 22k Anwaltskosten, wurde es am Ende ein Bescheid über 1.700€. Die Summe konnte mir zwar auch keiner logisch erklären, war aber zu gering um sich weiter darüber zu streiten.
Es wurde im ganzen Verfahren nie nach alternativen Transportmöglichkeiten gefragt, noch ausgerechnet. Es ging am Ende nur darum einen Fehler in der Dokumentation zu finden. Wie es ja auch mit Fahrtenbüchern gerne gemacht wird um dann alles für 3 Jahre zu "streichen". Aber das sahen Gerichte dann auch anders.....
Es gibt einfach zu wenig in der Rechtssprechung und zu viele Beispiele wo Firmen Jets betreiben.