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Interessant, am 5.5.2023: Komisch, dass die erst auf diese Idee gekommen sind, als es Kritik gab? Sind da womöglich ein paar Kunden abgesprungen? oder ist es der Aktienkurs? Als ob die "Broken Window"-Theorie neu wäre. Oder "nur eine Theorie". Aber ich befürchte, der Kollege, der zurückgesprüht hat, bekommt den größeren Ärger als die Sprüher selber. | ||||||
Ganz so trivial ist das mit der Notwehr nicht: https://www.lto.de/recht/meinung/m/frage-an-f Sollte es zu einem Verfahren gegen den Kollegen auf dem Vorfeld kommen starte bitte jemand ein Kickstarter zur Unterstützung! | ||||||
@alle Es sind Eure Kinder! Bildungsbürgerkinder singen das uralte Lied des Generationenkonfliktes.. Das war in allen Dekaden so. ( ausser in den 20er und 30ern, da sind die meisten erschossen worden.) | ||||||
Bezahlschranke...
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Bei den Landegebühren am BER könnte man eigentlich meinen dass sie sich Security leisten können... Ich verstehe einfach nicht wieso man zu einer Protestform greift die einfach nichts bringt außer Abwehr und Diskreditierung des Anliegens. | ||||||
Weitestgehende Verbohrtheit trifft es vermutlich am Ehesten. Und mit besseren Schnellfahrradwegen geben sich die Fanatiker halt nicht ab. | ||||||
Bezahlschranke... Im Prinzip sagt der Artikel schnell zusammengefasst: Ein Strafrichter sieht in diesem Vorgehen ein gravierendes Problem, da die Verurteilung von Tätern ohne finanzielle Konsequenzen weder den Täter noch die Allgemeinheit ausreichend abschreckt. Die Aktiengesellschaft könnte auch in Schwierigkeiten geraten, wenn sie die Kostenübernahme anweist, da dies als Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensführung und Untreue gewertet werden kann. Ein Strafrechtsprofessor sieht in der Übernahme der Strafkosten den Tatbestand der Strafzweckvereitelung, was zu Geld- oder sogar kurzzeitigen Freiheitsstrafen für die beteiligten Manager führen könnte. Es ist unklar, ob die regelmäßige Kostenübernahme durch die "Letzte Generation" Einfluss auf die Verurteilungspraxis hätte, denn gleichartigen Vergehen führen im Wiederholungsfall zu höhere Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung. | ||||||
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