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Ich denke durchaus, dass Max Sutter den Unterschied kannte - wie sonst definierte er ULs als "Dritteltönner"? Experimentals deutlich unter einer halben Tonne gibt es doch eher Wenige. Du stellst wahrscheinlich auf das australische UL ab, welches sich damals in einem kleinen Riesenrad verfangen hatte, und tatsächlich vielleicht ein Experimental war? Na also komm schon: ich habe eben jenen thread diagonal überflogen, in Australien heissen die Mickeys eben Microlight. Was auch immer da sich verfangen hatte, es war irgendwas im Mickeykampfgewicht, und auch von der Geisteshaltung her, wie sonst kommt wer auf die Idee derart dicht an so einem Vergnügungsteil (war es mit Kindern voll besetzt? Bestimmt!) vorbeifliegen zu wollen. Ähnlich jenen Obstmücken, die aphrodisiert von der Küchenlampe Loopings schlagen, müssen die 2 mit dem australischen "Dritteltönner" :-) sich von dem Riesenrad angezogen gefühlt haben... | ||||||
Du solltest Dein Mindset einmal updaten. Es fängt bereits bei der Bezeichnung an, wo Du bereits 1/3 Tonne unterschlägst. Auflastung verpennt? Und was ein Cub oder Rans (oder gemeiner LSA Klasse) Flieger wohl dazu sagen würde wenn Du so billig über 2/3 Tönner herziehst? | ||||||
och Tee Jay.
P.S.: Max Sutters Wortschöpfung finde ich herrlich und sie fand natürlich sofort und anhaltend Zugang zu meinem Wortschatz :-)) | ||||||
Ich persönlich finde das "Mickeybashing" eher pubertär und überflüssig.
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Ich antworte dem letzten.
Zurück zur Ausgangsfrage: Ich habe direkt bei der schweizer Flugsicherung angefragt, ich darf allerdings den genauen Wortlaut nicht wiedergeben, da sie eigene Kanäle haben und die Antworten ICAO Standard seien.
Nach der (deutlichen) Aussage beinhalten sowohl die Freigabe "join Circuit" und "join Downwind" jeweils auch die Freigabe für den Base und Final Turn.
Damit ist für mich die Sache abschliessend erledigt. Ich habe dazugelernt und musste meine ursprüngliche Meinung revidieren.
Roland | ||||||
Danke. Fluglotsen in Österreich haben das einstimmig genau so gesehen. | ||||||
Aus Deinem Donau-Artikel mit dem Fährseil in 22m: Warum der als erfahren geltende Pilot die vorgeschriebene Flughöhe - 150 Meter im besiedelten und 300 Meter in unverbautem Gebiet - beträchtlich unterschritten haben dürfte, sei wohl nicht mehr zu eruieren. Hoffentlich darfst Du zumindest dienstlich auch höher als in 500 ft über Siedlungen fliegen... | ||||||
Fachpresse eben, und dann noch verwechselt.. | ||||||
Und ich werde bei „join downwind” ohne Zusatzinfo auch weiterhin nicht ohne weitere Kommunikation einfach in den Queranflug drehen, an einem kontrollierten Platz mit IFR Verkehr. Die Diskussion hier zeigt mir, dass da gar nichts wirklich klar ist, und im Zweifel ist das eventuell gesünder. | ||||||
Schade, dass es so dann nicht auch transparent kommuniziert wird. Wörtlich, nach außen. Rechtsklarheit hat per se einen Wert - hier den Sicherheitszugewinn. | ||||||
"
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Niemand hindert Dich bei Unklarheit diese mit zB "confirm Cleared to Continue until final" o.Ä. zu beseitigen. | ||||||
(einfach dem letzten geantwortet) ... oder vielleicht ein "standing-by for baseleg". Darauf kam bisher immer eine genaue Beschreibung des von mir erwarteten. | ||||||
Falls es Dein Terminplan zuläßt: Gibt es von Dir eigentlich auch einmal eine konkrete Antwort auf eine konkrete Frage? Nur so eine Frage ;-) edit: offenbar nicht | ||||||
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