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Wenn Du das mit dem "Pressesprecher" ernst genommen hast, dann ist Dir tatsächlich nicht zu helfen ... Faktisch bleibe ich nach Studium des Sachverhalts exakt dabei: Ryanair wollte nicht die Landegebühren für die MTOM bezahlen, sondern für das von Boeing ebenfalls in der Dokumentation angegebene "Flex MTOM". Das wäre so, wie wenn ich am Turm erklären würde, ich "wäre ja nur allein und mit halb vollen Tanks geflogen". | ||||||
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Meinst Du wirklich mich??? | ||||||
Nach welcher Logik könte R. darauf bestehen, für schwerere Flugzeuge die Landegebühren für leichtere Versionen zu bezahlen? Natürlich könnte R. nach keiner Logik darauf bestehen, für schwerere Flugzeuge die Gebühren für leichtere zu bezahlen! Das macht R. aber auch nicht. Darum ging es in dem ganzen Verfahren nicht. Noch mal ganz langsam:
Für den zweiten Punkt ist es darüber hinaus wichtig, dass die strittigen Fälle alle vor 2012 sind, weil ab 2013 das entsprechende Vorgehen explizit geregelt ist. Der viel passendere Vergleich wäre, dass Du eine Meridien mit 2300kg MTOW und eine abgelastete mit 2000kg MTOW betreibst, die DFS aber sagt, „ach was, Meridien von Alexis kostet immer Airwaygebühren“. | ||||||
Als Malibu-Flieger könntest Du echt wissen, dass sie MeridiAn heißt (;-)) ...<- Witz!! Die 737 von R. wurden nicht abgelastet, sondern habe eine MTOM von 75 t. Darum passt der Vergleich nicht. @Florian Sicher meinte Lutz mich. Er glaubt, ich müsse R. fliegen, sonst dürfe ich zu diesem Sachverhalt nichts sagen. Lächerlich. | ||||||
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Nein! In der Tat meinte ich Alexis. | ||||||
Es ist klasse, dass Du Dich nur zu Themen äußerst mit denen Du praktische Erfahrungen hast. Wieso fallen mir jetzt Wein und Wasser ein? | ||||||
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Geschenkt, Wolff - spar Dir Deine Charakteranalyse ;-) Das ist ziemlich langweilig. Und war auch faktisch falsch. | ||||||
(gelöscht) | ||||||
Flugzeuge unterhalb des maximal zulässigen MTOWs zu betreiben und zuzulassen ist (auch saisonal) nun keine Erfindung von Ryanair. Ähnliches kennst Du sicher aus der Kfz-Branche (Wohnmobil Sprinter&Co). | ||||||
Beitrag vom Autor gelöscht
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(gelöscht) | ||||||
Beitrag vom Autor gelöscht
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Selbstreflektierend muss ich zugestehen, der Post oben war zu negativ und einseitig. Nur inhaltlose Stimmungsmache ohne Fakten. Ich habe ihn daher gelöscht. Sorry! | ||||||
Danke, das ist nett. Mach ich auch. | ||||||
Weg von den Hahnenkämpfen zurück zum Thema: Wenn ich an der Supermarktkasse zu wenig bezahle, weil sich die Kassiererin zu meinen Gunsten vertippt hat, ist das ein völlig normales und ethisch vertretbares Verhalten? Ich denke eher nicht. Genausowenig ist es vertetbar bei einer mannigfaltigen Minderberechnung von AWY-Gebühren den Mantel des Schweigens darüber zu breiten. Aber vermutlich liegt das im Auge des Betrachters, schließlich brüstet sich O‘Leary in Interviews ja auch schon mal damit, daß seine Kinder ihn für einen Vollidioten halten. | ||||||
Ok, zurück zum eigentlichen Thema :-) | ||||||
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Ich finde das „die Kassiererin nicht darauf aufmerksam machen, dass sie sich vertippt hat“ moralisch auch nicht in Ordnung. Aber wir sind uns (hoffentlich) einig, dass selbst das nicht wirklich mit „Zuhälterei, Menschenhandel, ...“ vergleichbar ist, wie Du heute früh noch meintest. Zudem geht es hier um Gebühren. Würdest Du wenn Du etwas aus den USA einführst und der Zoll Dir einen Bescheid auf Basis eines angenommenen Warenwertes von 500 EUR schickt von Dir aus hingehen und mehr Zoll zahlen, wenn Du denkst, die Ware sei in Wirklichkeit 600EUR wert? Aber um auf Dein Beispiel ganz konkret zu antworten - und auf die Gefahr hin, dass mich hier alle für ein absolutes Moralschwein halten: Wer von uns ohne Fehler ist, der werfe den ersten Propeller... | ||||||
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