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Mhhh, ich meine dem Konzept der Familienheimfahrten liegt was anderes zugrunde: Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort führt, kann grundsätzlich seine Aufwendungen als Werbungskosten z.B bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Abzug bringen. Das hat was mit auswärtiger Beschäftigung zu tun, ich denke weniger mit dem Schutz von Familie und Ehe. | ||||||
@Flugplatzbenutzer Erst mal herzlichen Dank für Ihre guten und konstruktiven Gedanken zu dem Thema! Darf ich Sie dann noch mit einem weiteren Gedankengang behelligen? Was sagen Sie zu der Argumentation, dass die Benutzung des Flugzeuges die Arbeitszeit bei gleichbleibendem Gehalt reduziert? Bei entsprechend hohen Stundenlöhnen, könnte die "gesparte Zeit" (umgerechnet mit dem Stundenlohn) die Kosten für den Flug evtl. überkompensieren. Glauben Sie, dass dies eine valide Argumentation im Sinne des Gesetzes sein kann? | ||||||
Das ist denkbar und würde die eigene Argumentation stützen. Wenn das dann noch nachweisbar oder plausibel ist, sicher hilfreich. | ||||||
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