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@Flugplatzbenutzer Erst mal herzlichen Dank für Ihre guten und konstruktiven Gedanken zu dem Thema! Darf ich Sie dann noch mit einem weiteren Gedankengang behelligen? Was sagen Sie zu der Argumentation, dass die Benutzung des Flugzeuges die Arbeitszeit bei gleichbleibendem Gehalt reduziert? Bei entsprechend hohen Stundenlöhnen, könnte die "gesparte Zeit" (umgerechnet mit dem Stundenlohn) die Kosten für den Flug evtl. überkompensieren. Glauben Sie, dass dies eine valide Argumentation im Sinne des Gesetzes sein kann? | ||||||
Das ist denkbar und würde die eigene Argumentation stützen. Wenn das dann noch nachweisbar oder plausibel ist, sicher hilfreich. | ||||||
Oder die Räder abfallen... | ||||||
Tatsächlich könnte ich argumentieren, dass ich durch das Flugzeug an dem Tag länger arbeiten kann als wenn ich auf PKW/Bahn für die Familienheimfahrt angewiesen wäre. Da ich aussertariflich bezahlt werde mit variabler, leistungsabhängiger Komponente könnte ich so schon einen wirtschaftlichen Vorteil berechnen. | ||||||
Der Weg scheint richtig, Sie müssten das nur mess- und nachweisbar darlegen können. Das subjektive Gefühl "ich arbeite länger und bringe meiner Firma in der Zeit was ein" hilft da nicht weiter. Wenn Sie für genau die Stunde (also die mögliche Mehrarbeitszeit), in der Sie gegenüber Bahn/Auto wegen Flugzeugnutzung länger arbeiten können, den Nachweis erbringen können, dass Ihr Gehalt in der Zeit leistungsabhängig um x Euro gestiegen ist, sind Sie einen Schritt weiter. Dann muss man noch die Mehrkosten gegenüber Bahn/Auto gegenüberstellen und darlegen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter dann genau wie Sie handeln würde. Dann müssen Sie ggf. noch die Frage beantworten können, warum Sie die Flugkosten dann nicht von Ihrem Arbeitgeber bezahlt bekommen... | ||||||
Weil er die Autofahrt/Bahnfahrt auch nicht vom AG bezahlt bekommt. Pendeln ist Privatvergnügen. Der Arbeitgeber ist da nicht dran beteiligt. | ||||||
Familienheimfahrten sind in der Angelegenheit wahrscheinlich eher schwierig zu gestalten. Aber wie steht denn das Unternehmen zur Nutzung des eigenen Flugzeugs für Dienstreisen? Ist das schonmal diskutiert worden? | ||||||
Die meisten großen amerikanischen IT-Konzerne verbieten grundsätzlich Dienstreisen mit dem Privatflugzeug und das obwohl deren Gründer/Chefs teilweise fanatische Piloten sind. Ich vermute die meisten Firmen haben so eine Regelung. In den USA ist die Frage wesentlich häufiger anzutreffen als hier, so dass es da schon lange Regelungen gibt. Hintergrund sind Sicherheitsüberlegungen. | ||||||
In Konzernen würde ich normalerweise sagen, eher nein. Verhältnismäßig hohes Unfallrisiko, unzuverlässige Reisedurchführung, hohe Kosten, Gefahr des Missbrauchs, Gefahr der Ungleichbehandlung, Förderung von Neidkultur, Schwierige Administration, und im Falle der USA Verbot des Cost Sharing von Flügen von PPL Piloten, daher relativ ineffizient. Es gibt natürlich Konzerne wie VW, die vielen ihrer Mitarbeiter die Nutzung der VW-eigenen Jets gestatten, um zu den Produktionsstandorten zu gelangen, auch innerdeutsch. Aber das heisst nicht, daß die jetzt mit der eigenen Cessna von Wolfsburg nach Stuttgart fliegen dürfen und das absetzen können. Ich denke, wenn, dann eher auf Leitungsebene, und eher in kleineren Firmen. Wenn es einen klaren Grund gibt, zB Flexibilität, Termineffizienz, Logistik - why not ? Es gibt doch viele, die eigene Flugzeuge haben und diese auch geschäftlich einsetzen. Das ist doch nicht das Thema. Das Thema in dem vorliegenden Fall war doch, daß der Typ die Flugreisen eben nicht als Geschäftsreisen, sondern im Nachhinein als Werbungskosten absetzen wollte. Das finde ich eher gewagt, ehrlich gesagt. Aber mei, versuchen kann man es ja :) | ||||||
Zum Vorstehenden: Kosten einer (Geschäfts)reise sind bei entsprechender Anerkennung:
Grundsätzlich funktioniert das nach denselben Mechanismen, egal ob VW oder angestellter Geschäftsführer. Die Vorschriften der Steuergesetze gelten da in gleichem Maße. | ||||||
Grundsätzlich funktioniert das nach denselben Mechanismen Äh, nein. An Werbungskosten werden wesentlich höhere Anforderungen als an abzugsfähige Betriebsausgaben gestellt. | ||||||
Aha. Da bitte ich mal um Erläuterung. | ||||||
Werbungskosten sind von der Art weitgehend festgelegt und meist mit einer Höchstgrenze versehen. | ||||||
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