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16. April 2015: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Dr. Peter Oltmann
Moin,

das Wichtige an dem Fall, was gerade angesichts der aktuellen Diskussionen nicht übersehen werden darf: zugrundegelegter Straftatbestand ist jetzt das "Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse" nach §278 StGB und nicht irgendeine immer wieder durch die öffentlichen Diskussionen geisternde "Pflicht zum Bruch der Schweigepflicht", die es so nicht gibt (Ausnahmen nur in ganz wenigen, hier nicht relevanten definierten Fällen, z. B. meldepflichtige Infektionskrankheiten etc.).

Grüße


P.S.: es heißt "der Diabetes" und nicht "die Diabetes" ;-)
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16. April 2015: Von Dr. Peter Oltmann an Hofrat Jürgen Hinrichs

.... :-),...stimmt! bedankt

Das Peter

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