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29. Mai 2011: Von Frank Naumann an 
Weiß jemand, was mit den deutschen Segelfluglizenzen (ICAO-GPL) geschehen soll?

Soweit ich das verstehe, besteht der Unterschied zwischen der neuen LAPL(S) (light aircraft pilot license sailplane) und der SPL (sailplane pilot license) darin, daß ich mit SPL (wie auch bisher mit ICAO-GPL oder noch früher mit PPL+Beiblatt C) kommerziell segelfliegen darf, mit der LAPL(S) dagegen nicht. Unter dem Aspekt der Besitzstandswahrung müßten daher alle bisherigen GPL-Inhaber eine EASA-SPL erhalten, oder?
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