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28. Februar 2009: Von Eckart Müller an M Schnell
Fehlt in der langen Liste nicht noch etwas?

Die Bescheinigung zum Nachweis der ICAO-Sprachkenntnisse nach Anhang 1, Kap. 1.2.9 zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt.
Zumindest bei Auslandsflügen könnte das nützlich sein.
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28. Februar 2009: Von M Schnell an Eckart Müller
Stimmt....Falls einem das Toilettenpapier ausgeht ;-)
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2. März 2009: Von Alexander Stöhr an M Schnell
Aber dann vorher bitte weichknüllen: offizielle Papiere verursachen Wundschürfungen... (Obwohl die immer noch besser sind als Hochglanzprospekte).
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