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Darf ich mal ganz blauäugig fragen: Weshalb soll ich in Dänemark nicht einfach irgendeinen Airport anfliegen dürfen (außer in Faröer und Grönland) - solange ich aus einem Schengen-Land komme? Oder hab' ich da in der Fragestellung etwas mißverstanden? | ||||||
Weil es eben seit Jahrzehnten in der dänischen AIP (und auch im VFR Manual) diesen (angefügten) Passus gibt. Ich konnte nie rausfinden, ob das nur ein Relikt aus alten Zeiten ist oder ob es tatsächlich auf irgendeine dänische Gesetzgebung (schengen-widrig?) zurückzuführen ist. Selbst fliege ich seit 25 Jahren immer direkt da hin, wo ich hin möchte. Das waren schon ein paar Male. Nie auch nur irgendeinen Kommentar bekommen. Ærø ist ein ungewöhnlicher Platz für Dänemark: miserable Piste, mürrische, alte Leute, die den als kleines Business betreiben. Überall anders in Dänemark immer die besten Erfahrungen gemacht. Die Dänen sind mein Lieblingsvolk in ganz Europa. | ||||||
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Laut AIP eigentlich unkritisch. (Ärgerlich dass man keine einzelnen Bilder laden kann) | ||||||
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Weil man beim Schengener Abkommen die AL ignoriert/vergessen hat und deswegen Grenzübertritte in der AIP und teils unbekannten (siehe Coronazeiten, wer hat zB die dänische Coronaverordnung gelesen, die es nur auf dänisch gab und die weitreichende Regelungen getroffen hatte die uns betreffen?) lokalen grenzpolizeilichen Verordnungen und Gesetzen zu finden ist - die man im Zweifelsfall auch mit angestrengter Suche nicht findet. Hintergrund ist wohl, dass die AL nicht über landgestützte Grenzübergangspunkte stattfindet, wo zB eine Grenzpolizei ja stehen und kontrolliieren könnte. In der dänischen AIP steht Airport of Entry = da musste dann halt drüber einfliegen damit da vielleicht ein Grenzpolizist stehen könnte ... egal ob da zB in der deutschen AIP was von kleinem Grenzverkehr stehen sollte = du musst immer beide Grenz-Seiten lesen, verstehen und hast trotzdem eine Ungewissheit. | ||||||
Den Begriff Airport of Entry hatte ich weder im Part GEN, ENR oder AD, noch in den entsprechenden VFR Parts gefunden. Über den Verweis wäre ich dankbar. | ||||||
Danke für den Hinweis, im aktuellen AIRAC 06/2023 sind die Passagen tatsächlich verschwunden = spannend, keine Ahnung seit wann? Danach also als Entry Flüge nur zu den INTL Flugplätzen in AD 1.3, was ich ok finde, auch wenn das immer noch viele kleine NTL/ohne ICAO Kennung/Inselplätze ausschliesst. Für mich stellt sich allerdings immer noch die Frage wie man in Zukunft mit den zusätzlichen Beschränkungen ausserhalb der AIP umgeht - siehe wieder Beispiel Corona, wo zertifizierte Mitarbeiter nicht an allen INTL Flugplätzen vorhanden waren sondern m.W. nur an zwei Plätzen oder die Sonderlocken in der Migrationskrise, auch das nicht in der AIP zu finden? Und wieso wird dann eigentlich nicht luftrechtlich beim Flugplan dagegen geprüft? Dann würde das Problem nicht auftauchen, richtig? Stand heute kann man problemlos z.B. direkt zu irgendeinem ZZZZ Flugfeld in Dänemark filen und fliegen ohne dass man einen Hinweis bekommt. | ||||||
Vielleicht kann Malte etwas dazu sagen? Sitzt der nicht an einem dänischen Platz? Wäre für mich auch relevant, ich wollte im Sommer einen Freund in Dänemark besuchen.. | ||||||
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